Beschränkungen wegen Kundgebung - Wachen teils geschlossen

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Am kommenden Samstag findet in Bern die bewilligte Kundgebung «Marsch fürs Läbe» statt. Die Kantonspolizei Bern steht im Einsatz für die Sicherheit.

Brust und Schulter eines Polizisten der Kantonspolizei Bern - Keystone
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Am Samstag, 15. September 2018, findet in Bern auf dem Bundesplatz die Kundgebung «Marsch fürs Läbe» statt. Gestützt auf einen Auftrag der Stadt Bern steht die Kantonspolizei Bern dabei mit einem Dispositiv zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatz. Aus Sicherheitsgründen und da Aufrufe zur Störung der Kundgebung bestehen, muss rund um die Veranstaltung mit Personenkontrollen gerechnet werden.

Bedingt durch den Anlass sind der Individualverkehr und der öffentliche Verkehr in der Innenstadt teilweise eingeschränkt. So müssen aus Sicherheitsgründen mehrere Strassen und der Bundesplatz vorübergehend gesperrt werden.

Von zirka 1200 bis 1800 Uhr sind folgende Örtlichkeiten für den Verkehr und passierende Fussgänger gesperrt:

-Die Achse Bundesgasse - Kochergasse ab Höhe Gurtengasse,

-Die Achse Amthausgasse - Schauplatzgasse ab Höhe Inselgasse bis Höhe Hotel Bären sowie

-Der Bundesplatz und das Käfiggässchen.

Die entsprechenden Strassen sind mit Halteverboten signalisiert. Falsch parkierte Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Grossteil der Polizeiwachen am Samstag geschlossen

Das Korps der Kantonspolizei Bern sieht sich aufgrund der Kundgebung sowie weiteren, zeitgleich oder an den angrenzenden Tagen stattfindenden, Einsätzen vorübergehend mit einer massiven Mehrbelastung konfrontiert. Der Kommandant der Kantonspolizei Bern, Dr. Stefan Blättler, hat aus diesem Grund entschieden, dass am kommenden Samstag, 15. September 2018, der Grossteil der normalerweise in diesem Zeitraum geöffneten Wachen im ganzen Kanton geschlossen bleibt. Demzufolge werden ausschliesslich die Wachen Bern-Waisenhaus, Bern-Bahnhof Biel, Moutier, Interlaken und Thun geöffnet bleiben. Diese Massnahme hat zum Ziel, genügend Personal für die verschiedenen Einsätze stellen zu können und zugleich kantonsweit jederzeit die Grundversorgung sicherzustellen.

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