Die grosse Gefahr auf und im Rhein

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Schaffhauserland,

Zur Rheinbadesaison 2018 verteilt die Schaffhauser Polizei orangenfarbene Sonnenmützen. Diese schützen vor der Sonne und machen die Badenden im Rhein besser sichtbar für Schiffsführer. Rheinnutzer werden zur gegenseitigen Rücksichtnahme gebeten.

Schaffhausen
Blick auf die Stadt Schaffhausen. - Keystone

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Der Rhein locken jeden Sommer Tausende von Wassersportlern an. Unfalluntersuchungen zeigen auf, dass die Freizeitkapitäne und Badenden die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen auf einer der schönsten Stromlandschaften Europas, der Rheinstrecke zwischen Eschenz TG und Schaffhausen, nicht zum Albtraum wird, müssen unbedingt die elementarsten Verhaltensregeln beachtet werden.

Badende (Schwimmer) und Freizeitkapitäne (Führer von motorlosen Vergnügungsschiffen):

-- halten sich ausserhalb des markierten Fahrwassers (weisse Seite), möglichst im ufernahen Drittel des Flusses, auf.

- achten auf genügend Abstand zu Fahrgast- bzw. Kursschiffen, Wiffen (Fahrwasserzeichen) und Brückenpfeilern.

- weichen in Diessenhofen TG, bei Annäherung eines Kursschiffes, auf die rechte Rheinseite (in Fliessrichtung, nahe ans deutsche Ufer, Gailinger-Seite) aus.

- meiden den Genuss alkoholischer Getränke.

- melden sich unverzüglich bei der Polizei, wenn sie nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort eintreffen oder wenn sie nach einer Havarie ihr Schiff oder persönliche Effekten im Wasser zurücklassen müssen.

- achten auf geeigneten Sonnenschutz.

Freizeitkapitäne:

- rekognoszieren bzw. Erkunden frühzeitig unbekannte Flussabschnitte oder lassen sich von ortskundigen Personen beraten.

- setzen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe ein (über 2.5 m Länge mit behördlich zugeteilten Kennzeichen, übrige mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers).

- beladen ihre Boote nie über die angegebene Nutzlast hinaus.

- binden nie zwei oder gar mehrere Schiffe zusammen.

- sorgen dafür, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen.

- bleiben auch beim Treibenlassen immer aufmerksam (mit offenen Augen und Ohren).

- weichen den bis zu 1.5 m hohen Grundwellen grossräumig aus.

- meiden mit ungenügend manövrierbaren Schwimmkörpern das fliessende Gewässer.

- achten darauf, dass für Flosse und für gewerbsmässig eingesetzte Schiffe/Rafts eine Bewilligung der zuständigen Schifffahrtsbehörde vorliegt.

Badende:

- springen nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe und unbekannte Gewässer.

- springen nicht von Brücken ins Wasser (Gefahr von herannahenden Schiffen oder im Wasser treibenden Gegenständen).

- tragen eine im Wasser gut auffallende Kopfbedeckung (Badekappe oder Sonnenhut).

- schwimmen nie unbefugt an Schiffe heran und hängen sich auch nicht daran.

- schwimmen nie alleine lange Strecken.

- verlassen das Wasser beim Aufziehen eines Gewitters.

- wie auch Sporttaucher meiden die Fahrlinie der Kursschifffahrt, enges Fahrwasser und die Nähe von Anlegestellen der Kursschifffahrt.

-Mitteilung der Kantonspolizei Schaffhausen (mis)

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