Fussfesseln vermitteln falsche Sicherheit
Ab 2018 wird Electronic Monitoring (EM) schweizweit angeboten. Doch die Kantone warnen vor Sicherheitsdefiziten der Vollzugsform.
Ab 2018 wird Electronic Monitoring (EM) im schweizweit eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Kantone diese Art des Strafvollzugs anbieten müssen. Dies berichtete der «Tages Anzeiger». Angewenet wird sie bei kurzen Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis zu einem Jahr, aber auch als Hafterleichterung nach langen Gefängnisstrafen. In etwa vier Prozent der Strafvollzüge werde EM zum Einsatz kommen. So Benjamin Brägger, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz gegenüber dem «Tages Anzeiger».
Überwachung nur zu Bürozeiten
Kurz vor der schweizweiten Einführung der elektronischen Fussfessel warnen die Kantone vor möglichen Gefahren: Die Risiken bei Straftätern müssten richtig abgeklärt werden. Ein grosses Manko des EM sei zudem die Überwachung der Täter in Echtzeit. Die Kontrolle erfolge zeitlich limitiert und verzögert. «Die Häftlinge werden nur zu Bürozeiten überwacht. Löst das Gerät Alarm aus, rückt die Polizei in der Regel nicht sofort aus», sagt Stefan Weiss, Leiter des Luzerner Justizvollzugs,
gegenüber dem «Tages Anzeiger». Wenn sich ein Straftäter am Wochenende also die Fussfessel abstreife, werde die Alarmmeldung erst am Montagmorgen bearbeitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Electronic Monitoring (EM) soll ab 2018 in der ganzen Schweiz angeordnet werden.
- Die Kantone warnen vor möglichen Sicherheitslücken.
Trotzdem auch Vorteile
Die Vorteile der elektronischen Fussfessel sei der Kostenfaktor, weil so Plätze in den stark ausgelasteten Gefängnissen gespart würden und sie diene der Resozialisierung, auf die das Schweizer Sanktionenrecht grundsätzlich ausgerichtet ist. Gemäss Bundesamt für Justiz beträgt die Rückfallquote bei EM rund 23 Prozent, was dem Durchschnitt anderer Vollzugsformen entspricht.