Harald Naegeli: Graffiti-Künstler muss in Düsseldorf vor Gericht
Harald Naegeli hat Graffiti in den 1970er Jahren zur Kunstform erhoben. Immer wieder geriet der notorische «Sprayer von Zürich» mit der Justiz in Konflikt. Weil er auch im hohen Alter wieder zur Spraydose greift, droht ihm erneut Ungemach.
Das Wichtigste in Kürze
- Harald Naegeli muss in Düsseldorf (D) vor Gericht aussagen.
- Er habe Flamingo-Figuren auf eine Schule gesprayt.
- Der «Sprayer von Zürich» hat nicht zum ersten Mal Probleme mit der Justiz.
Zu einem Prozesstermin am Amtsgericht sei der 78-Jährige allerdings nicht erschienen, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag Medienberichte. «Die Polizei behauptet, dass er das war. Er selbst hat dazu bislang geschwiegen», sagte sein Verteidiger Gerhard Schaller auf dpa-Anfrage.
Als
«Sprayer von Zürich» wurde Naegeli spätestens in den 1980er Jahren zum
berühmten Graffiti-Künstler. Die Schweizer Justiz verfolgte ihn wegen seiner
schwarzen Strichmännchen mit 192 Strafanzeigen und steckte ihn sechs Monate ins
Gefängnis. Der Protest von Jahrhundertkünstler Joseph Beuys und Ex-Kanzler
Willy Brandt konnte daran nichts ändern.
Harald Naegeli, der berühmte «Sprayer von Zürich», hat wieder Ärger mit der Justiz. Weil der Künstler unter anderem die «Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste» in Düsseldorf mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, muss er nun vor Gericht.
Doch nicht alle empfinden Naegelis Arbeit in Düsseldorf als Sachbeschädigung. Die Stadt selbst toleriert seine Werke etwa an Brückenpfeilern und Betonfassaden.
Urvater der Graffiti-Kunst