Kanton Graubünden gewinnt vor Gericht und muss zahlen
Der Kanton Graubünden hat im Streit um die geplante Umfahrung des Dorfes Schmitten im Albulatal vor Verwaltungsgericht zwar gewonnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Trotzdem muss die Regierung mehrere Umweltverbände und auch Private mit insgesamt 66'000 Franken aussergerichtlich entschädigen.
Wie das Bündner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, lehnte es zwei Beschwerden gegen die geplante Umfahrung des Dorfes Schmitten ab. Publiziert wurden zwei Urteile, von denen die Umweltverbände WWF, Pro Natura und Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz sowie eine Reihe von Privaten betroffen sind.
Für die Gerichtskosten von total rund 15'000 Franken müssen einerseits die Bündner Regierung, auf der anderen Seite die Umweltorganisationen und Private aufkommen. Weiter entschied das Gericht, dass die Bündner Regierung die Umweltverbände und Private mit total 66'000 Franken aussergerichtlich entschädigen muss.
Ungenügende Unterlagen - Fachgutachten nötig
Der Grund liegt darin, dass die Unterlagen des Kantons für das Umfahrungsprojekt seinerzeit ungenügend waren. Das Gericht musste zur Beurteilung des Falles ein Fachgutachten einholen und sah es als erwiesen an, dass die Einreichung der Beschwerden zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt war.
Deshalb hätten die Beschwerdeführer nun Anspruch auf eine aussergerichtliche Entschädigung, schrieb das Gericht. Bezahlen muss die Beschwerdegegnerin, somit die Bündner Regierung.
Ausserdem kann der Kanton respektive die Regierung keine Parteienentschädigung erwarten. Das Gericht schrieb dazu, Bund, Kanton und Gemeinden sowie mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betrauten Organisationen werde keine Entschädigung zugesprochen, wenn sie in ihrem amtlichen Wirkungskreis obsiegten. Davon abzuweichen, bestehe im aktuellen Fall kein Anlass, hielt das Verwaltungsgericht fest.