Oberrichter-Ersatzwahlen haben bereits ein Vorspiel
Die für den Mittwoch geplanten Oberrichter-Ergänzungswahlen haben schon am Dienstag im Solothurner Kantonsparlament für Diskussionen gesorgt.

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Ein SVP-Antrag auf Verschiebung und Neuausschreibung der Wahlen auf einen späteren Zeitpunkt wurde mit 75 zu 15 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.
Es sei ein Fakt, dass sich das Obergericht in das Wahlverfahren eingemischt habe, argumentierte Beat Künzli (SVP) seinen Ordnungsantrag. Die Dossiers des Kandidaten und Kandidaten seien illegal herumgereicht worden. Für eine Neuausschreibung der Wahlen bestehe genügend Zeit, müssten die Stellen erst im April 2019 besetzt sein.
Beat Wildi (FDP), der Präsident der Justizkommission, stellte in Abrede, dass sich das Obergericht ins Wahlgeschäft eingemischt habe. Die Justizkommission habe sich wie immer an die Vorgaben gehalten und dem Rat die bestmöglichen Kandidaten vorgeschlagen.
Gegen den Verschiebungsantrag sprachen sich auch die Fraktionen von SP, CVP/EVP/GLP/BDP, Grüne und FDP aus. Allerdings gab es auch aus diesen Kreisen Stimmen, welche das aktuelle, seit Jahren geltende Wahlprozedere hinterfragten.
Hintergrund für die SVP-Opposition war der Umstand, dass beide SVP-Kandidaten nicht zu einem persönlichen Gespräch aufgeboten wurden. Einem der Kandidaten wurde vorgeworfen, dass er seine SVP-Mitgliedschaft nicht angegeben habe. Ein zweiter soll sein Bewerbungsdossier zu spät eingereicht haben, was dieser verneint.
Von den zehn Oberrichtern im Kanton Solothurn gehören sechs der FDP an. Die SP stellt drei Oberrichter oder Oberrichterinnen, die CVP einen. Vorgeschlagen für die zwei frei werdenden Obergerichtssitze für den Rest der Amtsperiode 2017-2012 sind Staatsanwältin Doris Kralj (Grüne), Amtsgerichtspräsidentin Barbara Hunkeler von Gunten (FDP) und Amtsgerichtspräsident Rolf von Felten (CVP).