Regierungsrat erlässt Feuerverbot im Kanton ab Freitag
Der Thurgauer Regierungsrat hat im Wald und in Waldesnähe ein Feuerverbot erlassen. Es gilt ab Freitag. Auf ein Feuerwerksverbot am 1. August wird hingegen verzichtet.
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Auf das Kantonsgebiet seien am Wochenende nur einige wenige Regentropfen gefallen, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Montag mit. Die Situation sei damit nicht entschärft worden.
Die Oberböden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker seien sehr trocken. Bäume zeigten Stresssymptome: Früchte würden abgeworfen, Blätter verfärbten sich.
Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit verlange besondere Massnahmen, heisst es in der Mitteilung. Es brauche ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern und für das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe. Es gilt im Umkreis von 200 Metern um die Wälder.
Weiterhin in Kraft ist im Thurgau ein Wasserentnahmeverbot für Bäche und kleine Flüsse. Wegen der tiefen Wasserstände mussten bislang knapp 30 Kilometer Fliessgewässer abgefischt werden.
Ein ähnliches Feuerverbot wie es nun im Thurgau geplant ist, gibt es bereits im Kanton Graubünden. Im Kanton St. Gallen entscheidet der kantonale Führungsstab am Dienstag.
-Mitteilung der SDA (mis)