Rund 300 Postpakete geplündert - bedingte Freiheitsstrafe für Dieb

Der Angeklagte, der seine Verfehlungen zugab, wurde des gewerbsmässigen Diebstahls, der Verletzung des Postgeheimnisses und der Geldwäscherei schuldig gesprochen.

Briefkasten
Deshalb landen aktuell die Anmeldeformulare bei den Eltern in den Briefkästen. (Symbolbild) - keystone

Ein Mitarbeiter des Paketpostzentrums Frauenfeld hat im Sommer 2016 rund 300 Pakete geöffnet und daraus Schmuck, Uhren und Handys gestohlen. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte ihn am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

Der 27-jährige Mazedonier, der seit 2012 mit seiner Frau in der Schweiz lebt und nicht vorbestraft ist, erhält eine Probezeit von zwei Jahren. Zum Schluss der Verhandlung ermahnte ihn der Gerichtspräsident, er dürfe sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Andernfalls drohe ihm nicht nur der Vollzug der Strafe, sondern auch die Ausweisung.

Das Gericht beurteilte den Fall im abgekürzten Verfahren und bestätigte die Anträge des Staatsanwalts: Der Angeklagte, der seine Verfehlungen zugab, wurde des gewerbsmässigen Diebstahls, der Verletzung des Postgeheimnisses und der Geldwäscherei schuldig gesprochen.

Der junge Familienvater, dessen Frau derzeit das zweite Kind erwartet und der einem Teilzeitjob in einer Bäckerei nachgeht, hatte im Sommer 2016 knapp zwei Monate lang im Paketpostzentrum in Frauenfeld gearbeitet. Schon bald begann er, heimlich Pakete zu öffnen. Mindestens 52 Gegenstände nahm er mit, um sie zu Geld zu machen. Der Wert betrug insgesamt 24'000 Franken.

Von Geldsorgen geplagt

Einige Uhren und Schmuckstücke verkaufte er über einen Kollegen in Konstanz für 2250 Franken. Fünf Handys und ein Portemonnaie schickte er seinem Vater nach Mazedonien. Damit machte er sich der Geldwäscherei schuldig. Mit dem Erlös beglich er Schulden, zudem wollte er seiner Mutter eine Operation bezahlen.

Das Gericht bewertete dies strafmildernd. Doch auch wenn man die Geldsorgen des 27-Jährigen berücksichtige, sei sein Verschulden erheblich, sagte der Gerichtspräsident. Laut dem Urteil muss der Verurteilte der Post gut 7000 Franken Schaden ersetzen. Zudem wurden ihm rund 4300 Franken Verfahrens- und Gerichtskosten auferlegt.

Ein Teil davon ist mit 2300 Franken gedeckt, die nach der Aufdeckung der Diebstähle beschlagnahmt wurden. Sobald der Verurteilte genügend Geld verdient, soll er auch das Honorar seines Verteidigers, rund 8500 Franken, zurückzahlen.

Nachdem seine Delikte ans Licht kamen, sass der junge Mazedonier knapp einen Monat lang in Untersuchungshaft. Die Post entliess ihn fristlos. Zahlreiche Schmuckstücke, Uhren, Handys und weitere Wertsachen konnten beschlagnahmt werden. Sie wurden zum Teil der Post herausgegeben, zum Teil auch, soweit es sich nicht um Deliktsgut handelte, dem Angeklagten.

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