Zürcher Stadtpolizei nennt Herkunft der Täter nicht mehr
Ist es bei einem Delikt wichtig zu wissen woher der mutmassliche Täter stammt? Dieser Frage musste der Stadrat auf Wunsch des Geimeinderates nachgehen. Polizeivorsteher und Stadrat Richard Wolff nahm heute vor den Medien dazu Stellung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadtpolizei Zürich nennt die Herkunft der Täter nur noch auf Anfrage.
- Sollte eine Redaktion die Staatsangehörigkeit eines mutmasslichen Täters für ihren Bericht relevant finden, kann sie sich an die Stapo wenden.
- Dies soll vor Vorverurteilungen schützen.
Die Stadtpolizei Zürich fällt einen einschneidenden Entscheid: Die Nationalität von Tätern wird nicht mehr genannt. Geschlecht und Alter werden jedoch weiterhin öffentlich bekanntgegeben.
Dies sei eine neue Regelung, um Vorverurteilungen vorzubeugen. Sollte die Herkunft für einen Medienbericht relevant sein, können Journalisten aber jederzeit nachfragen.
Doch was sagt die Herkunft über diese Taten aus? Nicht viel, meint Sicherheitsvorstand Richard Wolff (AL). Ab sofort wird die Stadtpolizei deshalb die Staatszugehörigkeit nicht mehr mitteilen. Mit diesem Verzicht werde nichts vertuscht, heisst es in einer Mitteilung des Sicherheitsdepartementes vom Dienstag: «Die Nennung der Nationalität dient nur vermeintlich der Transparenz.»
Eigentliche Ursache wird verdeckt
Indem die Herkunft genannt werde, werde nämlich suggeriert, dass sich die Tat so erklären liesse. Dies verdecke aber die eigentlichen Ursachen für kriminelle Handlungen. In der Mitteilung werden unter anderem Armut, tiefes Bildungsniveau und Drogenkonsum genannt.
Der Ursprung der Frage ob die Nationalität des Täters wichtig ist, liegt zwei Jahre zurück. Die zwei ehemaligen Gemeinderäte Min Li Marti (SP) und Samuel Dubno (GLP) reichten damals ein Postulat ein, mit der Begründung, dass die Schwere eines Delikts am Delikt selber liege und nicht an der Herkunft des Täters oder der Täterin. Aus diesem Grund solle der Stadtrat prüfen, wie in den Polizeimeldungen und der öffentlichen Kommunikation der Stadtpolizei auf die Angabe der Nationalität von Täterinnen und Tätern sowie von Opfern verzichtet werden könne. Das Postulat wurde mit 72 zu 46 Stimmen dem Stadtrat zur Prüfung überwiesen.