Zwei Kleinflugzeuge kommen sich gefährlich nahe
Im Bereich des Regionalflugplatzes Buttwil AG im Freiamt ist es im April letzten Jahres beinahe zu einer Kollision zwischen einem Leichtflugzeug und einem motorisierten Hängegleiter gekommen. Die beiden Luftfahrzeuge, die auf gleicher Höhe unterwegs waren, flogen in einem Abstand von 200 Metern aneinander vorbei.
Das Leichtflugzeug wurde von einem Flugschüler gesteuert und befand sich nach einem Navigationsflug auf einer zusätzlichen Platzrunde. Beim Anflug bemerkte der Flugschüler einen auf gleicher Höhe fliegenden, elektrisch angetriebenen Hängegleiter.
Dieser kreuzte den Flugweg seines Leichtflugzeuges von links nach rechts. Der Fluglehrer übernahm die Steuerführung und konnte dem Hängegleiter auszuweichen. Beide Luftfahrzeuge waren mit einem Kollisionswarngerät ausgerüstet. Ob eine Warnung auf einem oder auf beiden Geräten ausgegeben wurde, konnte nicht mehr nachvollzogen werden.
Grundsätzlich ist der Betrieb von Hängegleitern in einem Abstand von weniger als fünf Kilometern von den Pisten eines Flugplatzes untersagt. In Buttwil können Ausnahmen bewilligt werden, wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht feststellte.
Der Hängegleiter war eines von drei in Buttwil stationierten, derartigen Fluggeräten. Die Piloten der Hängegleiter seien alles Mitglieder der ortsansässigen Segelfluggruppe.
Die SUST kritisiert in ihrem Bericht, dass der Vorfall nicht unverzüglich gemeldet wurde. Unfälle und schwere Vorfälle müssen unmittelbar nach dem Zwischenfall an die Alarmzentrale der Schweizerischen Rettungsflugwacht gemeldet werden.
Die SUST macht keinen der beiden Piloten für den Zwischenfall verantwortlich. Der Bericht sei mit dem Ziel erstellt worden, dass aus dem vorliegenden Zwischenfall etwas gelernt werden könne, heisst es.