Zwei psychiatrische Gutachten gefordert
Im Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG werden zwei psychiatrische Gutachter befragt. Der Schweizer Thomas N.* (34) muss sich sich ab dem 13. März vor dem Bezirksgericht Lenzburg wegen mehrfachen Mordes verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Thomas N.* muss sich im März für den Vierfachmord in Rupperswil AG verantworten.
- Das Gericht verlangt zwei psychiatrische Gutachten – nur so kann der Vierfachmörder lebenslang verwahrt werden.
Die auf vier Tage angesetzte Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim AG statt. Der erste Verhandlungstag beginne mit der Befragung von zwei Gutachtern, teilte das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft gab zwei psychiatrische Begutachtungen des Mannes in Auftrag. Dies bestätigten die Justizbehörden nun erstmals. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann.
Thomas N.* muss wegen mehrfachen Mordes mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen. Er befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. N. ist auch wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen angeklagt.
N. hatte am 21. Dezember 2015 eine in Rupperswil wohnhafte Familie komplett ausgelöscht. Zuerst hatte er den jüngeren Sohn vergewaltigt, von der Mutter mehrere Tausend Franken erpresst und anschliessend die beiden Söhne, die Mutter und die Freundin des älteren Sohnes getötet. Anschliessend zündete er die Opfer mit Brandbeschleuniger an und verschwand unerkannt aus dem Haus. Die Tötungen und die Brandlegung waren von Anfang an geplant.