Der Kanton Thurgau reagiert mit einer Gesetzesanpassung auf den «Fall Hefenhofen». Zukünftig gibt es ein Beschwerderecht gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen.
Fohlen (Symbolbild)
Fohlen (Symbolbild) - Keystone
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Im Thurgau soll es in Zukunft ein Beschwerderecht gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft geben. Der Kanton reagiert damit auf den Tierschutzfall Hefenhofen und auf eine Empfehlung der Untersuchungskommission.

Das neue Beschwerderecht soll bei Strafanzeigen sämtlicher kantonaler Behörden gelten, wie das Departement für Justiz und Sicherheit am Freitag mitteilte. Die Untersuchungskommission zum «Fall Hefenhofen» hatte in ihrem Bericht vom vergangenen Oktober ein solches Recht für das Veterinäramt angeregt.

Justizorganisation anpassen

Dieses soll im Rahmen einer Anpassung der Justizorganisation umgesetzt werden und für alle kantonalen Amtsstellen gelten. Entsprechende Vorschläge schickt das Departement in die Vernehmlassung. Bis zum 5. Juli können Parteien, der Thurgauer Anwaltsverband und Verwaltungsstellen Stellung nehmen.

Falls die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung einstellt oder nicht an die Hand nimmt, sollen Amtsstellen, die Strafanzeige erstattet hatten, in Zukunft dagegen Beschwerde beim Obergericht erheben können. Dazu brauchen sie allerdings die Zustimmung ihres vorgesetzten Departements.

Im Fall des Pferdequälers von Hefenhofen war das Veterinäramt in die Kritik geraten, weil es Tierhalteverbote nicht durchgesetzt hatte. Eine externe Untersuchung kam zum Schluss, Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen der Behörden hätten einen wirksamen Vollzug des Tierschutzes verhindert.

Nur noch drei statt fünf Richter

Als weitere Anpassung - unabhängig vom «Fall Hefenhofen» - schlägt das Departement eine Verkleinerung der Bezirksgerichte von einer Fünfer- auf eine Dreierbesetzung vor. Die Qualität der Rechtsprechung leide darunter nicht, es könnten aber Kosten eingespart werden, heisst es im Communiqué.

Weiter will der Kanton das Obergerichts-Präsidium auf eine bestimmte Zeit beschränken. Das Präsidium solle, wie beim Bundesgericht, «keine Lebensstellung mehr sein, sondern eine Periode während der gesamten Amtszeit als Mitglied des Obergerichts». Danach soll der Präsident oder die Präsidentin wieder als normaler Richter oder als Richterin amten.

Eine neue Kompetenz schlägt das Departement auch für die Kantonspolizei vor: Diese soll in Zukunft im Auftrag der Staatsanwaltschaft formell Zeugen einvernehmen können. In der Praxis habe sich gezeigt, dass dies in vielen Fällen sinnvoll wäre, heisst es.

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