Illegaler Handel mit geschützten Tierarten im Internet boomt
Der International Fund for Animal Welfare (IFAW) hat während sechs Wochen Internet-Angebote analysiert, die Tiere oder Tierteile zum Kauf anbieten. 80 bis 90 Prozent der Angebote sind illegal.
Das Wichtigste in Kürze
- Der International Fund for Animal Welfare (IFAW) macht auf den illegalen Internet-Handel mit Tieren aufmerksam.
- In 5381 Anzeigen wurden 11'772 Tiere oder Tierteile illegal angeboten.
- Besonderes begehrt sind Reptilien.
Von Elfenbein bis zu lebenden Bären: Der illegale Online-Handel mit geschützten Tierarten boomt. Wie der International Fund for Animal Welfare (IFAW) am Mittwoch mitteilte, ergab eine sechswöchige Auswertung im Internet eine Besorgnis erregend hohe Zahl an Angeboten.
Neben Schildkröten gebe es auf dem Schwarzmarkt auch ein grosses Interesse an Reptilien wie Schlangen, Eidechsen und Alligatoren, aber auch an Eulen, Raubvögeln, Tukanen und Kranichen sowie anderen geschützten Arten.
Gefunden wurden 11'772 Tiere oder Tierteile in 5381 Anzeigen verteilt über 106 Websites und Online-Plattformen. Durchforstet wurde das Internet in Deutschland, Russland, Frankreich und Grossbritannien.
Der Markt für Säugetiere sei noch vielfältiger. Er reiche von Tierteilen wie Hörnern oder zu Tischbeinen präparierten Elefantenbeinen bis hin zu lebenden Tieren, manche von ihnen in Gefangenschaft aufgezogen. Die meisten der lebenden Tiere wurden demnach in Russland gehandelt, darunter auch ein Bär.
@action4ifaw report details online trade in endangered species. Know the risks before you buy! http://t.co/I36WaSWBg7 #endwildlifecrime
— INTERPOL (@INTERPOL_HQ) November 25, 2014
Gesetzgebungen zu lasch
80 bis 90 Prozent der Angebote seien illegal, sagte die IFAW-Chefin für Frankreich und das frankophone Afrika, Céline Sissler-Bienvenue. Ihr für die USA zuständiger Kollege Rikkert Reijnen sagte, alle, die vom illegalen Arten-Handel profitiert hätten, seien ins Internet abgewandert.
Die Organisation kritisierte, dass nationale Gesetzgebungen oft zu lasch seien, um dem illegalen Treiben Einhalt gebieten zu können.