Kein Amtsmissbrauch: Hund ohne Wissen der Besitzerin eingeschläfert

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Eine Zürcher Tierklinik schläferte einen Hund heimlich ein. Sein Frauchen wirft der Tierärztin Amtsmissbrauch vor. Jetzt hat das Obergericht entschieden.

Tierarzt Schweiz
Es soll überprüft werden, ob es erlaubt ist, zusätzliche Zeit für den Eignungstest im Studiengang Veterinärmedizin zu bekommen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Noch immer beschäftigt ein im Februar 2016 eingeschläferter Hund die Gerichte.
  • Der Vierbeiner wurde ohne das Wissen seiner Besitzerin in Zürich eingeschläfert.
  • Laut Obergericht liegt seitens der Tierärztin kein Amtsmissbrauch vor.

Weil er immer wieder zuschnappte, beschlagnahmte das Veterinäramt des Kantons Zürich Anfang 2014 einen Schäferhund-Labrador-Mischling. Seine Besitzerin wehrte sich gegen die Massnahme bis vor Bundesgericht – und bekam im September 2016 Recht. Was sie damals nicht wusste: Der Hund wurde schon Monate zuvor eingeschläfert.

Weil er kaum mehr gehen konnte, wurde der Vierbeiner am 22. Februar 2016 in einer Tierklinik unter Narkose untersucht. Der Hund hätte beidseitig ein neues Hüftgelenk gebraucht, litt unter einem bösartigen Tumor im Auge sowie an einer beginnenden Niereninsuffizienz. Zudem ist es zu einem neuen Bissvorfall mit einer Tierpflegerin gekommen.

Eine Tierärztin des Veterinäramts ordnete die Tötung des Hundes an, der noch immer narkotisiert war. Die Tierklinik informierte weder die Besitzerin, noch die Gerichte über die Einschläferung. Daraufhin reichte die Hundehalterin gegen die Tierärztin Strafanzeige ein. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch.

Kein Strafverfahren gegen Tierärztin

Im kürzlich publizierten Urteil hält das Obergericht Zürich fest: Die Verantwortung des Hundes lag beim Veterinäramt. Die Behörde könne entscheiden, ob und wann ein Tier von seinem Leiden zu erlösen sei. Die Einschläferung sei nicht abwegig gewesen. Da es sich nicht um Amtsmissbrauch handle, erteilte das Obergericht keine Ermächtigung zur Strafverfolgung.

Das Obergericht kritisiert das Veterinäramt trotzdem. Die «nicht offene Kommunikation» gegenüber der Hundehalterin und den Gerichten sowie die um ein dreiviertel Jahr verzögerte Mitteilung der Einschläferung sei «problematisch».

Wie der «Zürcher Unterländer» schreibt, bezeichnet Thomas Faesi, ehemaliger Ombudsmann des Kantons Zürich, das Verhalten des Veterinäramts als «nicht nachvollziehbar». Die Hundehalterin hatte sich auch an ihn gewendet.

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