Fahrer will nach Unfall milderes Urteil
Moderne Autos mit Autopilot und Notbremsautomatik vermeiden offensichtlich nicht jeden Unfall. Das zeigt der Fall eines Tesla-Fahrers, der im März 2016 auf der Autobahn A1 bei Kernenried BE ungebremst in ein Baustellenfahrzeug krachte.
Das Wichtigste in Kürze
- Der aus dem Kanton Freiburg stammende Mann war wegen des Unfalls im Strafbefehlsverfahren der einfachen und groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen worden.
- Der Fahrer ficht das Urteil aufgrund der Auswertung der Fahrzeugdaten an.
Der Einzelrichter wird sein Urteil am Donnerstagnachmittag bekanntgeben eichen.
Der Tesla-Fahrer, der im März 2016 auf der Autobahn A1 bei Kernenried BE ungebremst in ein Baustellenfahrzeug krachte, steht seit Dienstagmorgen vor einem Einzelrichter des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf BE. Er war wegen des Unfalls im Strafbefehlsverfahren der einfachen und groben Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen worden und ficht den Strafbefehl an. Deshalb kam es zum Prozess.
Tesla habe den Unfall untersucht
Seine Anwältin sagte in ihrem Plädoyer,
die Firma Tesla habe den Unfall untersucht. In diesem auf der Auswertung der
Fahrzeugdaten basierenden Bericht stehe, dem Tesla sei ein Fahrzeug
vorausgefahren, das plötzlich die Spur gewechselt habe. Eine bis zwei Sekunden
nach diesem Manöver sei der Tesla in den Anhänger des Werkhof-Fahrzeugs
geprallt. Er stand auf der Überholspur, wo sich
auch die Baustelle befand. Der Verkehr wurde zweispurig darum herum geführt.
System habe auch in Bulle FR nicht funktioniert
Wegen dieses brüsken Manövers habe ihr
Mandant - bei einer Reaktionszeit von etwa einer Sekunde - den Unfall nicht
mehr abwenden können, so die Verteidigerin. Dass das Notbremssystem des Tesla nicht
ausgelöst worden sei, sei nicht dem Beschuldigten anzulasten. Dieses System
habe kürzlich auch bei einem Unfall eines Tesla bei Bulle FR nicht
funktioniert.
Die im Strafbefehlsverfahren ausgesprochene bedingte Geldstrafe sei deshalb zu streichen. Lediglich eine Busse sei zulässig.