Ist Aspartam krebserregend?
Das Wichtigste in Kürze
- «Möglicherweise krebserregend», stufte die Krebsforschungsagentur IARC Aspartam nun ein.
- Sie ist Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
- In moderaten Massen gilt der Konsum des Süssstoffs aber als sicher.
Kalorienarm, aber krebserregend? Aspartam findet sich in vielen Lebensmitteln und Getränken als Ersatz für Zucker. Dabei muss seine Verwendung mit dem Vermerk E951 gekennzeichnet sein.
Seit den 1980er Jahren ist sein Einsatz in verschiedenen Ländern zugelassen. Zugleich gab es immer wieder Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit. Insbesondere taucht in dem Kontext wiederholt die Frage auf, ob Aspartam krebserregend ist.
Nau.ch fasst die aktuelle Lage zusammen.
Was ist Aspartam?
Der synthetische Süssstoff Aspartam besteht aus den Aminosäuren Asparaginsäure und Phenylalanin. Häufig kommt er in Light- oder Zero-Getränken, zuckerfreien Produkten wie Kaugummi und anderen Lebensmitteln zum Einsatz. Ziel dabei ist: den süssen Geschmack ohne die Kalorien von Zucker zu liefern.
Aktuelle Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Im Juli 2023 hat die Krebsforschungsagentur IARC der WHO Aspartam als «möglicherweise krebserregend» für den Menschen» eingestuft. Ihre Entscheidung fällte die «International Agency for Research on Cancer» auf Basis von drei Studien: In diesen fanden Experten zu Aspartam begrenzte Hinweise auf einen Zusammenhang zu hepatozellulären Karzinomen. Das ist eine Form von Leberkrebs.
Bevor jetzt die Alarmglocken schrillen, sollte man das Ganze einordnen. Insgesamt unterteilt die IARC derartige Einschätzungen in vier Klassifizierungsstufen: «krebserregend», «wahrscheinlich krebserregend», «möglicherweise krebserregend» und «nicht klassifizierbar».
Als ebenfalls «möglicherweise krebserregend» gelten laut IARC beispielsweise Aloe Vera oder die Arbeit in einer Tischlerei. Die Beurteilung der Agentur bedeutet erst mal nur, dass ein Stoff im Prinzip Krebs hervorrufen kann. Dabei fliesst nicht mit ein, wie viel ein Mensch für ein Krankheitsrisiko zu sich nehmen muss.
In üblichen Mengen ungefährlich
Wer den Süssstoff nämlich in gebrauchsüblichen Mengen konsumiert, für den stellt er keine Gefahr dar. Die akzeptable Aufnahmemenge pro Tag (ADI) lautet nach der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und WHO: 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht.
Hierzulande liegt der Aspartamgehalt bei Coca Cola Zero und Coca Cola light bei etwa 130 Milligramm Aspartam pro Liter. Von diesen Getränken könnte eine Person von 70 Kilogramm am Tag mehr als 20 Liter trinken. Erst dann wäre die empfohlene Höchstmenge erreicht.
Basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist der Süssstoff bei Verwendung in den empfohlenen Mengen also sicher. Es ist jedoch immer ratsam, eine ausgewogene Ernährung zu praktizieren. Das schliesst auch ein, den Konsum von Lebensmitteln und Getränken mit Aspartam sowie anderen Süssstoffen in Massen zu halten.
Letztlich sei die neue Klassifizierung durch die IARC und die WHO ein Appell an die Wissenschaft, so Experten. Dringend notwendig seien mehr Studien.