Weiterbildung: Hier brauchen Sie einen Numerus Clausus
Wenn für eine Weiterbildung an einer Schweizer Hochschule mehr Anmeldungen vorliegen, als Kapazitäten vorhanden sind, kommen Zulassungsbeschränkungen zum Zuge.
Das Wichtigste in Kürze
- Für ein Medizinstudium in der Schweiz ist der Numerus Clausus obligatorisch.
- Auch für andere Studiengänge ist eine Eignungsabklärung nötig.
- Entscheidend ist oft die Anzahl der Anmeldungen für das jeweilige Studienjahr.
Wer in der Schweiz eine Weiterbildung in der Medizin machen oder das Fach studieren möchte, muss den Numerus Clausus bestehen. Diese Regelung besteht seit 1998 für den Fall, dass mehr Anmeldungen eingehen, als Studienplätze vorhanden sind. Das war bisher jedes Jahr der Fall.
Einzige Ausnahme ist die Universität Neuenburg, die keinen Numerus Clausus verlangt. Allerdings können Studierende hier nur das erste Jahr des Studiums abschliessen.
An allen anderen Schweizer Universitäten ist der Numerus Clausus obligatorisch für angehende Medizinstudierende. Das gilt für Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie für das Fachgebiet der Chiropraktik. Nur die Interessierten mit den besten Resultaten des Eignungstests können das Studium tatsächlich beginnen.
Auch das universitäre Studium der Sport- und Bewegungswissenschaften und der Masterstudiengang Pflegewissenschaften der Universität Basel unterliegen einem erweiterten Zulassungsverfahren.
Auch FHs und PH schränken Zugang zu Weiterbildung ein
Nicht nur die Universitäten beschränken den Zugang zu ihren Aus- und Weiterbildungen. So verlangen Fachhochschulen in der Regel eine Eignungsabklärung für Studiengänge mit künstlerischem oder sozialem Fokus.
Auch an Pädagogischen Hochschulen sind Zulassungsbeschränkungen nicht unüblich. Beispielsweise, wenn nicht genügend Praktikumsplätze vorhanden sind. Für einige Pädagogische Hochschulen ist eine Vorabklärung in jedem Fall obligatorisch.
Insbesondere der Numerus Clausus für medizinische Ausbildungen steht angesichts des Fachkräftemangels in der Schweiz in der Kritik. Eine Abschaffung muss jedoch einhergehen mit mehr Studienplätzen und scheint deshalb aktuell nicht realistisch.
Ob ein Numerus Clausus für die Weiterbildung und das Wunschstudium besteht, ist abhängig von der jeweiligen Hochschule. Auch die Anzahl der Anmeldungen spielt eine Rolle. Interessierte informieren sich am besten frühzeitig über mögliche Zulassungsbeschränkungen.
Auch gut zu wissen: Wer den Numerus Clausus nicht besteht, kann sich bei den meisten Universitäten verspätet noch für einen anderen Studiengang einschreiben. Ebenfalls ist es möglich, den Eignungstest im Folgejahr zu wiederholen.