Weiterbildung: Welche Gebühren entstehen bei kurzfristiger Absage?
Wenn Sie kurzfristig eine Weiterbildung, eine Schule, ein Fernstudium oder ein Seminar absagen, können unerwünschte Kosten entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vertragsbedingungen werden von jeder Bildungseinrichtung individuell festgelegt.
- Es ist unerlässlich, vor der Unterschrift einen Blick in den Vertrag zu werfen.
- Falls Sie ohne Selbstverschuldung absagen müssen, entfallen oft die Ersatzzahlungen.
Eine steigende Anzahl von Menschen in der Schweiz wählt Weiterbildungsmassnahmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
Zu den Veranstaltern zählen Schulen, Fernschulen, Seminare, private Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Organisationen.
Diese Einrichtungen kalkulieren natürlich mit den Anmeldungen und müssen darauf achten, dass sie wirtschaftlich und rentabel bleiben.
Sagt ein Teilnehmer daher kurzfristig eine kostenpflichtige Massnahme an, können von den Trägern Gebühren verlangt werden. Das ist rechtmässig und die Kosten fallen von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden aus. Sie können von 10 Prozent der Seminarkosten bis zu 40 Prozent reichen.
Ursachen für die Stornierung der Weiterbildung
Die Beweggründe, warum Sie eine Massnahme absagen, können vielfältig sein:
- Eine finanzielle Veränderung.
- Sie entscheiden sich für eine andere Massnahme.
- Familiäre Veränderungen.
- Umzüge
Da die Einrichtungen, welche Weiterbildungen anbieten, sehr unterschiedlich sind, variieren auch die Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen.
Hatten Sie einen Unfall oder erkranken Sie, können Ausgleichszahlungen und Stornogebühren entfallen. Das ist aber nicht immer so und im Zweifelsfall müssen Sie um Ihr Recht kämpfen.
Lesen Sie Verträge sorgfältig, bevor Sie Ihre Unterschrift setzen
Eine Weiterbildung kostet meistens eine beachtliche Summe Geld. Nicht wenige Menschen sparen sehr lange, bis sie sich Massnahmen leisten können. Einige nehmen sogar Kredite auf, um Schulungen in Anspruch nehmen zu können.
Gerade weil Weiterbildung in der Regel kostenintensiv ist, sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages alles gut ansehen. Dazu gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rücktrittsklauseln des Ausbildungsvertrages.
Sind Sie sich bei einer Massnahme nicht sicher, sollten Sie die Ausgleichszahlungen im Falle des Rücktritts unbedingt im Auge behalten.
Rechtzeitig zurücktreten spart bares Geld
Häufig haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Verträgen, die sie abschliessen. Während dieser Zeitspanne dürfen keine Kosten erhoben werden.
Manchmal sind langfristig vereinbarte Seminare oder Schulungen auch noch einige Wochen oder Tage vor deren Beginn kündbar. Je näher der Weiterbildungsbeginn rückt und je aufwändiger die Massnahmen sind, umso höher sind auch die Stornogebühren.