Katzen Verbot für Aargauer Tierfreund per sofort
Das Wichtigste in Kürze
- Das Aargauer Veterinäramt macht ein Tierhalteverbot in Buchs öffentlich.
- Der 30-Jährige Tierfreund darf per sofort keine Katzen mehr halten.
Ein 30-Jähriger aus Buchs AG darf ab Freitag keine Katzen mehr halten. Das geht aus einer Verfügung des Amts für Verbraucherschutz des Departments Gesundheit und Soziales hervor.
«Sollten von G. T. weiterhin Katzen gehalten oder in Obhut genommen werden, wird der Veterinärdienst diese auf Kosten des Tierhalters beschlagnahmen und an einem geeigneten Ort unterbringen».
Was hat der Aargauer getan, um ein explizites Katzen-Verbot zu erhalten? Die Aargauer Zeitung hat recherchiert. Es soll sich beim 30-Jährigen um einen kroatischen Secondo handeln. Seine Taten mit einem Halteverbot als Konsequenz sind unklar.
Ungewöhnlicher Fall
Aus Datenschutzgründen möchte die Leiterin des Amts für Verbraucherschutz nicht weiter auf den Fall eingehen. Alda Breitenmoser erklärt jedoch, dass dieser Fall ungewöhnlich ist. Ein Tierhalteverbot werde erst «dann ergriffen, wenn andere Massnahmen zur Gewährleistung einer korrekten Tierhaltung nicht wirksam waren» .
Zudem werden die Verbote im Normalfall nicht im Amtsblatt publiziert: «Dieser Weg wird dann beschritten, wenn die Zustellung eines Tierhalteverbotes auf anderem Wege wiederholt nicht möglich war.»