Der Wolf hat im Wallis dieses Jahr 269 Nutztiere gerissen. Dies ist eine starke Zunahme gegenüber dem Vorjahr, als sich die Zahl auf 46 belief.
Ein Wolf geht durch sein Gehege in einem Wildpark.
Ein Wolf geht durch sein Gehege in einem Wildpark. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Wölfe verursachten im Kanton Wallis in diesem Jahr bislang 118'450 Franken Schaden.
  • Der Bund beteiligt sich mit 80 Prozent an der Schadenssumme.
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Neun Wölfe hat die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere gemäss dem heute Mittwoch von der Walliser Staatskanzlei veröffentlichten Wolfsmonitoring in der Zeitspanne vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2018 identifiziert. Nachwuchs unter den Wölfen konnte trotz intensiven Monitorings nicht festgestellt werden, wie die Staatskanzlei schreibt.

Im beobachteten Zeitraum wurden insgesamt 269 Nutztiere gerissen. 98 Schafe wurden in geschützten Herdenschutzsituationen getötet, 70 in sogenannt nicht schützbaren und 101 in ungeschützten Situationen.

118'450 Franken Schaden

Der Schaden der Risse beläuft sich, inklusive der angefallenen Tierarztkosten, auf 118'450 Franken. Der Bund beteiligt sich mit 80 Prozent an der Schadenssumme.

Der Wolf hat neben Nutztieren auch Rot- und Rehwild sowie in einzelnen Regionen Gämsen gerissen. Gesamthaft wurden 37 gerissene Wildtiere gezählt. Diese Zahl sei allerdings nicht repräsentativ, da ein Grossteil des gerissenen Wildes im Winter in den nicht zugänglichen Gebieten unentdeckt bleibe, schreibt die Staatskanzlei.

Abschüsse nicht vollzogen

Mittels DNA-Analysen wurden 2018 neun verschiedene Wölfe auf dem Walliser Kantonsgebiet nachgewiesen. Neben den bereits bekannten fünf männlichen und zwei weiblichen Tieren kommen neu die beiden Wölfinnen F40 im Val d'Illiez und F41 im Val d'Entremont hinzu.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere rechnet damit, dass sich im nächsten Jahr in verschiedenen Regionen Rudel bilden werden und es Nachwuchs geben könnte.

Die beiden Anfang September für das Ober- und das Mittelwallis erteilten Abschussbewilligungen konnten laut Staatskanzlei nicht vollzogen werden. Die ins Visier genommenen Wölfe seien während der Hochjagd zwar verschiedentlich von Jägern gesichtet worden, jedoch ausserhalb der für den Abschuss festgelegten Perimeter.

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