Schulleiter fürchten um Existenz von Klassenlagern und Exkursionen

Keystone-SDA
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Bern,

Im vergangenen Dezember hat das Bundesgericht entschieden, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Elternbeiträge sollen so zur Ausnahme werden. Schulleiter befürchten nun einen Leistungsabbau wegen ausfallenden Klassenlagern.

Dieses kam im vergangenen Dezember zum Schluss, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Aus diesem Grund dürfen ab sofort schweizweit praktisch keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Lager und Exkursionen erhoben werden.

Klassenlager
Lehrer mit tiefen Pensen helfen oft in einem Klassenlager mit. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat im Dezember beschlossen, dass Elternbeiträge eine Ausnahme sein müssen.
  • Schulleiter befürchten nun einen Leistungsabbau.
  • Sie fordern, dass Gemeinden und Kantone die Finanzierungslücken schliessen.

Kantone und Gemeinden sollen künftig vermehrt Finanzierungslücken für Lager, Schulreisen oder Museumsbesuche von Schulklassen decken. Dies schlagen die Schweizer Verbände der Schulleitenden nach einem Bundesgerichtsurteil vor.

Elternbeiträge für Skilager von 200 bis 300 Franken pro Lagerwoche gelten als zu hoch. Das Bundesgericht geht von einem Beitrag - je nach Alter der Schulkinder - von maximal 10 bis 16 Franken pro Tag aus. Dieser Betrag entspricht den Kosten für das Essen, das die Eltern während der Abwesenheit der Schulkinder einsparen.

«Leistungsabbau der Schule»

Das Bundesgerichtsurteil gefährde Lager und Exkursionen in der Volksschule, schreiben die beiden Schulleiterverbände der Deutschschweiz VSLCH und der lateinischen Schweiz Claceso in einem am Mittwoch publizierten Positionspapier. «Es kann zu einem Leistungsabbau der Schule führen.»

Sie fordern deshalb, "dass die Kantone und Gemeinden dafür sorgen, dass Schulkinder mit finanziell schwachem Hintergrund in keiner Weise benachteiligt werden". Wenn Eltern den Betrag für die Teilnahme an einem obligatorischen Anlass nicht aufbringen können, soll die Schule beziehungsweise die Gemeinde die Kosten oder einen Teil davon übernehmen.

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