Nationalrat: Schweizer Firmen sollen Verantwortung übernehmen
Schweizer Firmen sollen Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland achten. Der Nationalrat will die Initianten zum Rückzug bewegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Firmen sollen die Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt übernehmen müssen.
- Das findet der Nationalrat und unterstützt einen indirekten Gegenvorschlag zur KVI.
- Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) wurde von über 100 Organisationen eingereicht.
Mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Nationalrat am Donnerstag einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt. Dies gegen den Willen der SVP und eines Teils der FDP.
Die vorberatende Kommission hatte die Regeln in die Aktienrechtsrevision eingebaut. Der Rat beschloss nun aber, den Gegenvorschlag aus der Revision herauszulösen. Mit 139 zu 59 Stimmen hiess er einen Antrag der FDP gut.
Initianten können mit Gegenvorschlag leben
Der Gegenvorschlag geht weniger weit als die Initiative. Die Initianten – über hundert Organisationen – bedauern insbesondere, dass die Regelung für weniger Unternehmen gelten soll und dass die Haftung eingeschränkt wurde.
In einem Brief an die Nationalratsmitglieder sicherten sie aber zu, die Volksinitiative zurückzuziehen, wenn das Parlament den Gegenvorschlag unverändert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird. Der Nationalrat nahm keine Änderungen vor, er folgte den Vorschlägen seiner Kommission.
Nationalrat stimmt dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu. Deutliche Mehrheit sieht den Handlungsbedarf und will verbindliche Regeln. Ein breit abgestützer Kompromiss bleibt also möglich, nun ist der Ständerat dran. #kovini https://t.co/BvRvawcEsJ
— Koalition für Konzernverantwortung (@konzern_vi) June 14, 2018
Verantwortung für Schäden
Schweizer Unternehmen sollen für Schaden an Leib und Leben oder Eigentum haften, wenn sie (oder von ihnen kontrollierte Unternehmen) Menschenrechte und Umweltbestimmungen verletzten. Ausser sie können bestimmte Nachweise erbringen:
Entweder sie weisen nach, dass sie die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen haben, um einen Schaden dieser Art zu verhindern. Oder sie belegen, dass sie nicht auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens Einfluss nehmen konnten.
Nur grosse Unternehmen
Zur Sorgfaltsprüfung verpflichten will der Nationalrat Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Grösse. Die Firmen müssen zwei der folgenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen.
Migration, Menschenrechte, Umwelt
Die Befürworter erinnerten an Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Konzerne in Entwicklungsländern. Die Schweiz trage eine besondere Verantwortung. Es bestehe ausserdem ein Zusammenhang mit Flucht und Migration. Dass der Gegenvorschlag wirtschaftsverträglich sei bezweifelten die Gegner. Sie warnten davor, dass Schweizer Unternehmen angreifbar würden.