Schweizer Waffenrecht soll EU Standards bekommen
Am Dienstag beginnen die Aushandlungen über die Verschärfung des Waffenrechts in Bern.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit die Schweiz ein Schengen-Land bleibt, muss das Waffenrecht verschärft werden.
- Stände- und Nationalrat besprechen morgen die Anpassungen an die EU-Richtlinien.
Der Ständerat beugt sich am Dienstag den Verschärfungen des Waffenrechts. Denn die Schweiz soll ein Schengen-Land bleiben. Anders als der Nationalrat ist er nicht auf Konfrontationskurs mit der EU.
Seine vorberatende Kommission hat ihre Anträge so formuliert, dass sie wohl mit der verschärften EU-Waffenrichtline in Einklang zu bringen sind. Diese ist nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 verschärft worden. Die Schweiz muss als Schengen-Land nachziehen.
Verschärft werden die Bedingungen für den Kauf halbautomatischer Gewehre und Pistolen. Wenn in solche Waffen ein Magazin mit einem Fassungsvermögen über 10 respektive 20 Schuss eingesetzt ist, handelt es sich neu um verbotene Waffen. Solche dürfen nur von Sammlern oder Sportschützen gekauft werden.
Verstoss gegen EU-Recht
Auch für Erwerb und Besitz der grossen Magazine selber gelten in der EU künftig Auflagen. In der Schweiz sind Magazine heute unabhängig von der Grösse frei verkäuflich. Dabei will es der Nationalrat belassen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga widerspricht die geltende Schweizer Regelung jedoch dem neuen EU-Recht.
In der Ständeratskommission ist dieses Argument angekommen. Die Kommission will das Schweizer Waffenrecht in Einklang mit der EU-Waffenrichtlinie bringen, um die Schengen-Assoziierung der Schweiz nicht zu gefährden. Einstimmig beantragt sie daher, dem Bundesrat zu folgen.
Dieser schlägt für grosse Magazine eine Regelung vor, wie sie heute für Munition gilt: Nur wer rechtmässig eine entsprechende Waffe besitzt, darf auch ein zugehöriges grosses Magazin kaufen. Munitionskartons sind allerdings mit einer Nummer versehen, für Magazine ist das nicht geplant. Wie die neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird, ist daher unklar.
Geringer Aufwand
Die Markierungspflicht für wesentliche Waffenbestandteile ist ein weiterer Streitpunkt. Nach geltendem Schweizer Recht genügt es bei zusammengebauten Waffen, einen wesentlichen Waffenbestandteil mit einer Seriennummer zu markieren. Künftig müssen alle wesentlichen Waffenbestandteile markiert werden.
Bei Pistolen handelt es sich um Griffstück, Verschluss und Lauf, bei Gewehren um Verschlussgehäuse, Verschluss und Lauf. Im Gegensatz zum Nationalrat ist die Ständeratskommission einverstanden damit, dass künftig alle diese Teile mit einer Markierungsnummer versehen werden. Ihrer Ansicht nach stellt das keinen unverhältnismässigen Aufwand dar.
Suche nach dem Kompromiss
Die Differenzen zur Markierungspflicht und zur Regulierung grosser Magazine dürfte die kleine Kammer in Kauf nehmen. Im Sinne eines Kompromisses will ihre Kommission dem Nationalrat in anderen Punkten entgegenkommen. So sollen Waffenhändler nicht verpflichtet werden, über grosse Magazine Buch zu führen. Auch sollen bisherige Besitzer von Waffen, die neu zu den verbotenen Waffen zählen, den kantonalen Behörden lediglich eine Meldung machen müssen. Weiter Auflagen müssen sie nicht erfüllen.
Schliesslich lehnt es die Kommission ab, eine nach der Dienstzeit direkt übernommene Ordonnanzwaffe unter den verbotenen Waffen einzureihen. Für die Armee-Sturmgewehre gilt zwar ohnehin eine Ausnahme, formell will der Bundesrat diese aber zu den verbotenen Waffen zählen. Die Schweiz muss die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie bis am 31. Mai 2019 umsetzen. Eine Referendumsabstimmung ist so gut wie sicher.