Vergewaltigung an Mann wird bald als solche strafbar
Vergewaltigung an einem Mann – das gibt es nach Definition in der Schweiz bisher gar nicht. Jetzt wird der Begriff neu definiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Bisher galt eine sexuelle Nötigung bloss als Vergewaltigung, wenn das Opfer eine Frau war.
- Dies sieht das Parlament nicht mehr als zeitgemäss.
Täter und Täterinnen sollen künftig auch dann wegen Vergewaltigung verurteilt werden können, wenn das Opfer männlich ist. Das verlangt der Nationalrat mit einer Motion. Der Bundesrat hat das Anliegen bereits in einer Gesetzesrevision aufgenommen.
Das Strafgesetzbuch definiert Vergewaltigung heute als Nötigung einer weiblichen Person zur Duldung des Beischlafs. Deshalb sind Verurteilungen wegen Vergewaltigung nur möglich, wenn die handelnde Person ein Mann und das Opfer eine Frau ist.
Werden beispielsweise Analverkehr oder Fellatio erzwungen, fällt dies unter sexuelle Nötigung. Die Mindeststrafe ist bei sexueller Nötigung tiefer als bei Vergewaltigung.
Neu unabhängig vom Geschlecht
Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE) fordert mit einer Motion, dass Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht des Opfers definiert wird. Angesichts der Debatten zu den Themen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung sei der Zeitpunkt günstig, das Schweizer Recht weiterzuentwickeln.
Der Bundesrat hat das Anliegen bereits in einer Gesetzesrevision aufgenommen. Im April stellte er eine Reihe von Massnahmen vor, um Gewalt- und Sexualstraftäter härter anzupacken. Dabei stellte er auch in Aussicht, den Begriff der Vergewaltigung auszudehnen.
Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und hiess die Motion mit 151 zu 39 Stimmen gut. Nun ist der Ständerat an der Reihe.