Harvey Weinstein

Auf Strafprozess folgt Zivilklage gegen Harvey Weinstein

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USA,

Der ehemalige Produzent muss erneut vor Gericht. Im vergangenen Jahr war er unter anderem wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen worden.

Gegen Ex-Produzent Harvey Weinstein (M) liegt eine Zivilklage vor. Der inzwischen 70-Jährige sitzt bereits seit 2020 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Gefängnis.
Gegen Ex-Produzent Harvey Weinstein (M) liegt eine Zivilklage vor. Der inzwischen 70-Jährige sitzt bereits seit 2020 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Gefängnis. - Seth Wenig/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau, die als Klägerin in dem jüngsten Strafprozess gegen Harvey Weinstein aufgetreten war, geht nun auch mit einer Zivilklage gegen den früheren Filmproduzenten vor.

Das Model habe in Los Angeles eine Klage wegen sexueller Nötigung und emotionaler Bedrängnis eingereicht, berichteten mehrere US-Medien.

In dem Strafprozess um Vorwürfe von vier Frauen war Weinstein im Dezember von einer kalifornischen Jury in drei Anklagepunkten, darunter Vergewaltigung, schuldig gesprochen worden. In einem Punkt wurde er freigesprochen, in drei weiteren Punkten gab es keine Einigung. Ihm droht eine längere Haftstrafe. Das Strafmass steht noch aus.

Schadenersatz wegen Vergewaltigung

Die drei Schuldsprüche betrafen ein anonym gebliebenes Model, das im Zeugenstand erklärt hatte, sie sei im Februar 2013 für ein Filmfestival aus Rom nach Hollywood gereist. Weinstein sei unter dem Vorwand, reden zu wollen, in ihr Hotelzimmer gekommen. Er habe sie dort zum Oralverkehr gezwungen und vergewaltigt.

Diese Frau fordert nun mit ihrer Zivilklage Schadenersatz in nicht genannter Höhe – für «die schreckliche Vergewaltigung» und die daraus entstandenen Probleme, mit denen sie während der vergangenen zehn Jahre zu kämpfen gehabt habe, wie ihr Anwalt laut der «Los Angeles Times» erklärte.

Er weist jede Schuld von sich

Weinstein (70) sitzt bereits seit 2020 im Gefängnis. Ein Prozess in New York wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung endete damals mit einem Schuldspruch und einer Haftstrafe von 23 Jahren. Weinsteins Anwaltsteam hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Der Ex-Produzent hat stets jede Schuld zurückgewiesen und behauptet, sexuelle Handlungen hätten immer einvernehmlich stattgefunden.

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