Julian Assange: US-Justiz verschärft Anklage gegen Wikileaks-Gründer

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Grossbritannien,

Die USA fordern die Auslieferung von Julian Assange. Eine neue Anklageschrift der US-Behörden zeigt: Assange könnte Jahrzehnte lang hinter Gitter wandern.

Julian Assange
Julian Assange, Mitbegründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, verlässt ein Gericht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die USA will Wikileaks-Gründer Julian Assange den Prozess machen.
  • Deshalb wird von Grossbritannien die Auslieferung des Australiers gefordert.
  • Eine neue Anklageschrift zeigt, dass dem 47-Jährigen eine jahrzehntelange Haft droht.

Die US-Justizbehörden haben die Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange deutlich verschärft und 17 neue Punkte hinzugefügt. Assange würde damit im Fall einer Verurteilung eine Höchststrafe von insgesamt bis zu 175 Jahren Haft drohen.

Das teilte das Justizministerium in Washington am Donnerstag (Ortszeit) mit. Demnach ist die neue Anklageschrift nun 18 Anklagepunkte lange. Der 47-Jährige wird wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten nun auch unter dem US-Spionagegesetz angeklagt.

Assange ist in Grossbritannien wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA haben offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt. Allerdings hat auch Schweden einen Haftbefehl gegen Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt.

Julian Assange am 11. April verhaftet

Der gebürtige Australier hatte sich 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Assange behauptete stets, die Vorwürfe seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können.

Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schliesslich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Manning hatte der Enthüllungsplattform Wikileaks im Jahr 2010 Hunderttausende geheime Militärdokumente zukommen lassen.

Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, Assange drohe in den 17 neuen Anklagepunkten eine Höchststrafe von jeweils zehn Jahren Gefängnis. Der Vorwurf des Eindringens in ein Computer-Netzwerk könne mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das tatsächliche Strafmass liege typischerweise aber unterhalb der Höchststrafe. Assange gelte als unschuldig, bis er verurteilt sei.

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