Kläger in Monsanto Prozess akzeptiert niedrigeren Schadenersatz

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Im Glyphosat-Prozess in den USA hat der krebskranke Kläger einer niedrigeren Strafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto zugestimmt.

Monsanto bayer rückschlag
Das Logo von Monsanto. - AP Photo

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kläger im Glyphosat-Prozess hat der Absenkung des Schadenersatzes zugestimmt.
  • Demnach soll er anstatt der 289 Millionen Franken noch 78 Millionen Franken erhalten.

Im US-Glyphosat-Prozess hat der krebskranke Kläger einer niedrigeren Strafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto zugestimmt. Dewayne Johnson willigte in die Absenkung des Schadenersatzes von 289 Millionen Franken auf rund 78 Millionen Franken ein, wie seine Anwälte am Mittwoch erklärten. Damit wolle er «die Last eines neuen Prozesses» vermeiden und dafür sorgen, dass der Fall noch vor seinem Tod abgeschlossen werden könne.

Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte Monsanto im August zur Zahlung von 289 Millionen Franken Schadenersatz verurteilt. Glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und RangerPro hätten «wesentlich» zur Krebserkrankung des früheren Hausmeisters Johnson beigetragen, hiess es zur Begründung. Monsanto habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt und dabei mit «Heimtücke» gehandelt.

Vergangene Woche lehnte eine Richterin in San Francisco die Forderung der Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer nach einem neuen Prozess ab. Zugleich erklärte Richterin Suzanne Bolanos aber, der Schadenersatz müsse von 289 Millionen auf 78 Millionen Dollar gesenkt werden. Johnson wurde bis zum 7. Dezember Zeit gegeben, dem zuzustimmen - andernfalls sollte der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden.

«Urteil steht in Widerspruch zu den Beweisen»

Johnson, dem Ärzte noch höchstens zwei Jahre geben, willigte nun ein. Allerdings ist das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen: Bayer hat angekündigt, Berufung einzulegen. Der Konzern zeigte sich vergangene Woche «nach wie vor davon überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht».

Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob die in den Unkrautvernichtungsmitteln Roundup und RangerPro enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat. Monsanto, das seit Juni zum Bayer-Konzern gehört, bestreitet eine solche Wirkung seines Produkts. In der Forschung ist diese Frage umstritten.

Das Urteil vom August war ein schwerer Rückschlag für Bayer und Monsanto. Bayer zufolge sind derzeit allein in den USA 8000 Verfahren wegen glyphosathaltiger Produkte von Monsanto anhängig.

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