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US-Regierung zahlt Opfern von Amoklauf Entschädigung in Millionenhöhe

Keystone-SDA
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USA,

Die US-Regierung hat sich nach einem langen Rechtsstreit mit Angehörigen und Opfern eines Amoklaufs in Texas im Jahr 2017 auf eine Entschädigung geeinigt.

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Die Kirche, in der der Amokläufer im Jahr 2017 26 Menschen erschoss. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im November 2017 eröffnete ein Schütze in Texas in einer Kriche das Feuer.
  • Mehr als fünf Jahre nach dem Amoklauf wurde sich auf eine Entschädigung geeinigt.
  • Die US-Regierung soll Angehörigen und Opfern insgesamt 144,5 Millionen USD zahlen.

Nach langem Rechtsstreit hat sich die US-Regierung mit Angehörigen und Opfern eines Amoklaufs im Bundesstaat Texas vor mehr als fünf Jahren auf eine Entschädigung in Millionenhöhe geeinigt.

Die insgesamt mehr als 75 Kläger sollen eine Gesamtsumme von 144,5 Millionen US-Dollar (mehr als 132 Millionen Euro) erhalten, wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Bei der Tat im November 2017 wurden 26 Menschen getötet und 22 weitere verletzt.

Zustimmung von Gericht pendent

Die Kläger hatten der US-Luftwaffe vorgeworfen, Informationen über den Täter, einen ehemaligen Angehörigen der Luftwaffe, nicht an die entsprechenden Behörden weitergegeben zu haben.

Wäre das geschehen, hätte sich der Täter bei einem staatlich lizenzierten Händler keine Waffe kaufen können, hiess es. Die Einigung sei eine der höchsten ihrer Art, berichtete die «New York Times». Noch müsse ein Gericht zustimmen, hiess es.

Die Tat ereignete sich Anfang November 2017 in einer Kirche in Sutherland Springs im Bundesstaat Texas. Der 26-jährige Schütze eröffnete während eines Gottesdienstes in einer Kirche das Feuer.

Der Luftwaffe wurde danach vorgeworfen, eine frühere Verurteilung des Täters wegen häuslicher Gewalt nicht den zuständigen Behörden gemeldet zu haben. Der Schütze kam bei dem Vorfall zu Tode.

Vergangenes Jahr hatte ein Gericht die Luftwaffe zu einer Zahlung von 230 Millionen Dollar verurteilt. Das Justizministerium legte gegen das Urteil jedoch Berufung ein.

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