G36-Gewehre illegal nach Mexiko exportiert
Zwei Angeklagte haben im Prozess gegen frühere Mitarbeiter des deutschen Rüstungsherstellers ihre Beteiligung an illegalen Waffenexporten in mexikanische Unruhe-Provinzen zurückgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Angeklagte weisen ihre Beteiligung an illegalen Waffenexporten in mexikanische Unruhe-Provinzen zurück.
- Laut Anklage wurden fast 4500 Gewehre in Unruhe-Regionen geliefert, wohin sie nicht hätten exportiert werden dürfen.
Im Prozess gegen frühere Mitarbeiter des deutschen Rüstungsherstellers Heckler & Koch haben zwei Angeklagte ihre Beteiligung an illegalen Waffenexporten in mexikanische Unruhe-Provinzen zurückgewiesen.
Es habe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei den Ausfuhren gegeben, sagte ein früherer Vertriebsleiter am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart. Vor der Wirtschaftsstrafkammer müssen sich fünf Beschuldigte wegen Verstosses gegen das Kriegswaffenkontroll- und Aussenwirtschaftsgesetz verantworten.
Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin die Waffen gar nicht hätten exportiert werden dürfen. Dort seien die Menschenrechte nicht gewahrt gewesen.
Der Anwalt des früheren Ausfuhrverantwortlichen sagte, die Waffen seien vom mexikanischen Verteidigungsministerium bestellt worden. Nach deren Lieferung nach Mexiko-Stadt sei die Verantwortung auf die Behörden vor Ort übergegangen. So hatten zum Prozessauftakt auch andere Angeklagte argumentiert.
Das Verhältnis zwischen Mexiko und Deutschland sei gut gewesen, sagte der Anwalt. Mexiko hatte die offizielle Lizenz zum Nachbau des Sturmgewehrs G3. Es ist ebenfalls eine Waffe aus dem Haus des baden-württembergischen Unternehmens. Das Landgericht hat Termine in dem Strafprozess bis zum Oktober angesetzt. Anfang Juni sollen erste Zeugen vernommen werden.