Neuer Ärger für Bayer wegen Monsantos Unkrautvernichter

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Australien,

Die Kritik an Bayer nach der Übernahme von Monsanto lässt nicht nach. Nachdem der Konzern eine Milliarden-Strafe an ein Rentnerpaar in den USA gezahlt hatte, steht nun in einem anderen Land juristischer Ärger vor der Tür.

Das Unkrautvernichtungsmittel «Roundup» in einem Ladenregal in San Francisco. Foto: Haven Daley/AP
Das Unkrautvernichtungsmittel «Roundup» in einem Ladenregal in San Francisco. Foto: Haven Daley/AP - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines Unkrautvernichtungsmittels seiner Tochter Monsanto hat der Bayer-Konzern nun auch juristischen Ärger in Australien.

Ein Gärtner aus Melbourne reichte gegen Monsanto Australia vor dem Supreme Court des Bundesstaats Victoria Klage ein.

Der 54 Jahre alte Mann namens Michael Ogalirolo leidet nach einem Bericht der Tageszeitung «Sydney Morning Herald» (Dienstag) an einer bösartigen Erkrankung des Lymph-Systems (Non-Hodgkin-Lymphom). Er soll über einen Zeitraum von 18 Jahren hinweg den Monsanto-Unkrautvernichter Roundup benutzt haben.

In der Klage wird Monsanto Australia vorgeworfen, vor Gesundheitsgefahren durch Roundup-Produkte nicht gewarnt zu haben. Der Unkrautvernichter enthält den Wirkstoff Glyphosat. Bayer erklärte in einer Stellungnahme, bislang seien nur Medienberichte über den Fall bekannt, nicht aber die Klage des Gärtners selbst. Der Konzern verwies zudem auf Studien, wonach Roundup für Erkrankungen wie das Non-Hodgkin-Lymphom nicht verantwortlich gemacht werden könne.

In der Tat hatte die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat erst Anfang Mai weiterhin als nicht krebserregend eingestuft. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält es hingegen für «wahrscheinlich krebserregend».

Gegen das Unternehmen Monsanto, das der Konzern vergangenes Jahr für rund 63 Milliarden Dollar gekauft hatte, laufen bereits zahlreiche Klagen in den USA. Ein US-Gericht sprach einem Rentnerpaar kürzlich fast 1,8 Milliarden Euro Schadenersatz zu. Beide leiden an einem Non-Hodgkin-Lymphom.

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