UN-Gericht gibt Nicaragua im Grenzstreit mit Kolumbien recht
Im langandauernden Grenzstreit zwischen Kolumbien und Nicaragua hat der Internationale Gerichtshof Nicaragua recht gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Grenzstreit mit Kolumbien hat ein UN-Gericht zugunsten von Nicaragua entschieden.
- Es geht um einen grossen Meeresabschnitt vor der Westküste.
- Kolumbien muss nun Kontrolle über Fischerei, Forschung und Öl-Vorkommen umgehend abgeben.
Kolumbien müsse unverzüglich seine Kontrollen über Fischerei und Meeresforschungen in der Westkaribik aufgeben, urteilte das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Donnerstag in Den Haag. Das Land habe damit die souveränen Rechte Nicaraguas verletzt.
Grundlage des Verfahrens ist ein Urteil des UN-Gerichts von 2012. Damals hatte der Gerichtshof auch im Streit um die maritimen Grenzen zugunsten Nicaraguas entschieden. Danach wurde dem Land eine breite Zone vor der Westküste als exklusives Wirtschaftsgebiet zugesprochen einschliesslich der Fischereirechte und des Zugangs zu Öl- und Erdgasvorkommen. Doch diese Zone grenzt an kolumbianische Hoheitsgewässer.
Kolumbien hielt sich nicht an Entscheid
Nicaragua hatte Klage eingereicht, da sich Kolumbien nicht an das Urteil gehalten habe. Kolumbianische Schiffe auch von der Marine würden seit 2013 regelmässig in seinen Gewässern patrouillieren, eigene Fischerboote schützen und Meeresforschungen ausführen. Auch habe das Land Fischereilizenzen für die Zone ausgegeben. Die Richter erklärten nun, dass das ein deutlicher Verstoss gegen das internationale Recht sei. Kolumbien müsse dies «unverzüglich beenden».
Kolumbien hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Schiffe sorgten für den ökologischen Schutz. Ausserdem müsse die Marine im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel dort anwesend sein.
In einem Punkt aber gaben die Richter Kolumbien recht: Nicaragua habe unrechtmässig eine Grenzkorrektur vorgenommen. Es hatte einen Teil der internationalen Gewässer zu seinem Hoheitsgebiet erklärt. Das sei unrechtmässig, stellte das Gericht fest.