Verbot mit Handel von Nashorn-Horn wird beibehalten
Ein 45 Jahre altes Verbot des Handels von Nashorn-Horn wird beibehalten. Der afrikanische Staat Eswatini hatte ein Gesuch zur Aufhebung eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eswatini hat die Aufhebung des Handelsverbots mit Nashorn-Hörnern beantragt.
- Die Weltartenkonferenz Cites hat das Gesuch abgelehnt.
Das 45 Jahre alte Handelsverbot von Nashorn-Horn soll bestehen bleiben. Die Weltartenkonferenz Cites lehnte am Montag in Panama einen erneuten Freigabe-Versuch des südostafrikanischen Staates Eswatini ab.
Namibia erlangte dagegen einen weniger strengen Schutzstatus für seine Breitmaulnashörner. Nach Erfolgen bei der Bestandserhaltung wird das südwestafrikanische Land unter bestimmten Bedingungen lebende Tiere verkaufen dürfen.
Die Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) tagen in Panama, um rund 600 gefährdete Wildarten vor übermässigem Handel zu schützen. Zu Beginn der zweiten und letzten Woche der Konferenz standen zwei Nashorn-Anträge auf dem Programm. Die Beschlüsse der Kommissionen müssen noch am Ende der Konferenz im Plenum bestätigt werden.
Nur 98 Nashörner in Eswatini
Das Königreich Eswatini mit 1,1 Millionen Einwohnern war schon in den beiden Konferenzen zuvor mit seinem Antrag auf Lockerung des Handels mit Horn gescheitert. In Eswatini gibt es nur 98 Nashörner. Seit 1977 ist dieser Handel weltweit verboten. Die Konferenz hatte vergangene Woche auch das Verbot des Elfenbeinhandels aus Stosszähnen von Elefanten beibehalten.
Der Antrag von Namibia auf Zulassung eines begrenzten Handels mit seinen Nashörnern wurde in einer veränderten Version angenommen. Nur der Verkauf von lebenden Tieren zu Naturschutzzwecken innerhalb Afrikas wird möglich sein. Auf Vorschlag der Europäischen Union (EU) wurde der Export von Jagdtrophäen weggelassen.