Pistazien-Eis ohne Pistazien: Frau verklagt Anbieter
Als eine Frau entdeckt, dass ihr Pistazien-Eis keine Nüsse enthält, verklagt sie die Eisdielen-Kette. Und der Richter? Gibt ihr Recht.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau verklagt eine Eisdielen-Kette, da ihr Eis keine echten Pistazien enthielt.
- Sie behauptet, dass Kunden dadurch getäuscht würden.
- Auch der US-Bundesrichter sieht das so: Die Klage kann fortgesetzt werden.
Eine Frau aus Long Island (USA) hat eine Sammelklage gegen die Eisdielen-Kette Cold Stone Creamery eingereicht. Der Grund? Ihr Pistazien-Eis enthielt keine Pistazien, wie «The Associated Press» berichtet.
Sie behauptet, dass Kunden getäuscht würden, wenn sie bestimmte Geschmacksrichtungen kaufen, die «nicht die angegebenen Zutaten enthalten».
Pistaziengeschmack ohne echte Nüsse
Die Klägerin Jenna Marie Duncan kaufte im Juli 2022 eine Portion Pistazien-Eis bei Cold Stone Creamery in Levittown, New York. Sie glaubte laut ihrer Klage, dass das Eis echte Pistazien enthalte.

Aber nachdem sie auf der Firmenwebsite nachgelesen hatte, stellte Duncan fest: In ihrem Eis waren gar keine Pistazien, sondern nur «Pistazienaroma». Dieses besteht laut Klageschrift aus einer Mischung von Wasser, Ethanol und Propylenglykol sowie natürlichen und künstlichen Aromastoffen und Farbstoffen.
«Wenn Verbraucher Pistazien-Eis kaufen, erwarten sie Pistazien, keine Ansammlung von verarbeiteten Zutaten», heisst es in Duncans Klageschrift.
Bundesrichter Gary R. Brown hat nun entschieden, dass die Klage fortgesetzt werden kann. Er schreibt, dass die Klage «eine täuschend komplexe Frage über die angemessenen Erwartungen der Klägerin und gleichgesinnter Eisliebhaber aufwirft».
Brown räumt ein: Duncans Behauptungen seien «auf den ersten Blick plausibel». Das Gesetz des Bundesstaates New York verbiete «irreführende Handlungen und Praktiken bei der Durchführung eines Geschäfts oder einer Dienstleistung».
Cold Stone Creamery wehrt sich
Kahala Franchising LLC, die Muttergesellschaft von fast 1000 Cold-Stone-Filialen weltweit, hat versucht, die Klage abzuweisen. Sie argumentiert, dass eine detaillierte Liste der Eiscreme-Zutaten online veröffentlicht wird.
Ein regionaler Betriebsleiter von Kahala erklärte vor Gericht: Bei den genannten Sorten könnten «Verbraucher selbst sehen, dass es keine ‹Stückchen› gibt, die auf bestimmte Zutaten hinweisen».