Tampons und Binden sollen weg von der Mehrwertsteuer
Das Wichtigste in Kürze
- Damenhygieneartikel sollen von der Mehwertssteuer befreit werden.
- Der Bundesrat möchte, das entsprechende Motion des SP-Nationalrats Maire angenommen wird.
Tampons, Binden und Slip-Einlagen sollen billiger werden. Der Bundesrat will den Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel von heute 7,7 Prozent senken. Er beantragt dem Parlament, eine Motion des Neuenburger SP-Nationalrats Jacques-André Maire anzunehmen
Maire argumentiert, die aktuell geltenden Mehrwertsteuersätze benachteiligten Frauen.
Es sei Zeit, die befremdlichen Regeln zu ändern. Tampons, Binden und Slip-Einlagen sollen als lebensnotwendige Güter definiert und zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert werdem.
Heute wird auf diesen Artikeln der volle Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent erhoben. Für Produkte wie Schnittblumen oder Streumittel für Tiere gilt dagegen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent, wie Maire festhält.
Ländervergleich
Der SP-Nationalrat weist auch auf die Regeln in anderen Ländern hin. Etliche Staaten hätten Tampons und Binden ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Die EU habe ihre Vorschriften gelockert. Das damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien können.
Auf die Mehrwertsteuer-Einnahmen hätte die Änderung nur eine geringe Auswirkung, schreibt Maire weiter. Die Gesamteinnahmen in Höhe von 22 Milliarden Franken würden einer Schätzung zufolge um 10 bis 15 Millionen Franken verringert. Das sind 0,5 Promille.
Mehrere Unklarheiten
Der Bundesrat äussert sich dazu nicht: Der am Donnerstag veröffentlichte Antrag auf Annahme der Motion enthält keine Begründung. Vor zwei Jahren hatte der Bundesrat dem Parlament noch beantragt, einen Vorstoss mit ähnlichem Anliegen abzulehnen.
Damals forderte Maire einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für «grundlegende Hygieneartikel». Neben Tampons und Binden nannte er als Beispiele Windeln, WC-Papier und Zahnpasta. Der Bundesrat argumentierte, dies würde das System komplizierter machen.
Auch sei unklar, was alles unter «grundlegende Hygieneartikel» fiele. Je mehr Produkte und Dienstleistungen dem reduzierten Satz unterstellt würden, desto mehr Abgrenzungsprobleme gebe es. Ausserdem drohten Mindereinnahmen für die Bundeskasse von rund 50 Millionen Franken im Jahr.