Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Airbnb die Adressen und Namen bestimmter Nutzer preisgeben muss.
Ein Laptop mit dem Logo von Airbnb.
Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Aribnb muss die Namen und Adressen von gewissen Anbietern freigeben.
  • Diese sollen illegal genutzte Ferienwohnungen vermieten.
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Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, haben die Richter am Vortag eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschliesslich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet - die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.

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