Alfons Schuhbeck: Star-Koch zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der Star-Koch Alfons Schuhbeck muss über drei Jahre ins Gefängnis. Ihm wird Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Star-Koch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis.
- Er wurde zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Alfons Schuhbeck, deutscher Star-Koch, muss ins Gefängnis. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht München I den 73-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht blieb bei Alfons Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.
Alfons Schuhbeck: «War falsch, was ich getan habe»
Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern. Diese soll Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im «Orlando» und den «Südtiroler Stuben» hinterzogen haben.
«Ich weiss, dass es falsch war, was ich getan habe», sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt. Trotzdem hat er angegeben, dass er sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern könne. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, «dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den »Südtiroler Stuben« nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird». Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus.
Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet. Er hatte das Gericht «eindringlich» gebeten, «die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen», aber zeitgleich eingeräumt: «Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.»