Angeklagter im KZ-Prozess: War als Landarbeiter tätig

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Deutschland,

Mehrfach wurde der Angeklagte aufgefordert, sich zu seiner Tätigkeit als Wachmann der SS zu äussern. Doch der Vorsitzende Richter und die die Nebenkläger werden enttäuscht.

Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann im Gerichtssaal. Foto: Fabian Sommer/dpa
Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann im Gerichtssaal. Foto: Fabian Sommer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um die Massentötungen von Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen hat der Angeklagte erklärt, von 1941 bis 1945 zum grössten Teil als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) tätig gewesen zu sein.

In einer von seinem Verteidiger zusammengefassten Erklärung äusserte sich der 101-Jährige erstmals zu seiner angeblichen Tätigkeit in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs. Zuvor hatte er in dem Prozess mehrfach bestritten, als Wachmann der SS in dem KZ tätig gewesen zu sein, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft.

Laut Anklage soll der heute 101-Jährige als SS-Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Angeklagten. In dem Prozess hatte auch der Historiker Stefan Hördler zahlreiche Belege zur Tätigkeit dieses Mannes in mehreren SS-Wachkompanien geliefert.

Der Angeklagte war 1941 als sogenannter Volksdeutscher von Litauen nach Deutschland umgesiedelt worden. Zunächst habe er in einer kleinen Firma Ersatzteile für die Wehrmacht hergestellt, hiess es in seiner Erklärung. Anschliessend habe er von einem Umsiedlungslager in Pasewalk aus in verschiedenen landwirtschaftlichen Betrieben gearbeitet. Zum Kriegsende sei er nach Kolberg abkommandiert worden, um als Zivilarbeiter Schützengräben zu schaufeln und Unterkünfte zu bauen. Anschliessend sei er bis Juni 1946 in russischer Kriegsgefangenschaft gewesen.

Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann hielt dem Angeklagten vor, dass er bei seinem Rentenantrag im Jahr 1985 für die Zeit von September 1940 bis Mai 1945 «Wehr- und Kriegsdienst» angegeben habe. Dies widerspreche seinen Angaben im Prozess deutlich. Dagegen erklärte der Verteidiger Stefan Waterkamp, der Antrag sei damals bei einer Rentenberatung und nicht von seinem Mandanten persönlich ausgefüllt worden. Dazu bemerkte Lechtermann an den Angeklagten gewandt: «Ich habe ganz erhebliche Schwierigkeiten, Ihnen zu glauben, was Sie hier erzählen.»

Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther regte an, das Gericht solle eine Psychologin und weitere Sachverständige hören. Damit solle bewiesen werden, dass der Angeklagte seine Beteiligung an der Vernichtung von Leben in dem KZ verleugnet und verdrängt und sich stattdessen eine Scheinwelt aufgebaut habe. Das Gericht entschied zunächst nicht darüber.

Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin findet aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel statt. Bislang sind Termine bis in den Januar anberaumt.

Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.

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