Anhörung zu Korruptionsvorwürfen gegen Netanjahu in Israel beendet
Das Wichtigste in Kürze
- Generalstaatsanwalt entscheidet jetzt über Anklageerhebung.
Die Anwälte des Regierungschefs teilten am Montagabend mit, sie hätten alle ihre Argumente vorgetragen. Die Vorwürfe gegen Netanjahu müssten ihrer Ansicht nach jetzt fallengelassen werden.
Generalstaatsanwalt Avischai Mandelblit hatte die Anwälte des Regierungschefs zu den Anschuldigungen befragt, bei denen es um Bestechlichkeit, Betrug und Untreue geht. Netanjahu selbst war nicht anwesend. Nach der Anhörung entscheidet Mandelblit, ob er Anklage gegen Netanjahu erhebt. Die Entscheidung dazu wird in den kommenden Wochen erwartet.
Netanjahu, der sich derzeit um eine neue Regierungsbildung bemüht, müsste bei einer Anklageerhebung nicht zurücktreten. Ein Rücktritt wäre nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung erforderlich.
Gegen Netanjahu laufen Ermittlungen wegen einer Reihe von Vorwürfen. Der Rechtspolitiker soll der Telekommunikationsfirma Besek Vorteile bei der Regulierung gewährt haben, damit die vom selben Chef geführte Nachrichten-Website «Walla» positiv über ihn berichtet.
Ausserdem soll sich der Ministerpräsident um eine geheime Absprache mit der israelischen Zeitung «Jediot Ahronot» bemüht haben. Ferner geht es darum, dass Netanjahu und seine Angehörigen von reichen Persönlichkeiten Luxusgeschenke für finanzielle und persönliche Gefallen erhalten haben sollen.
Netanjahu hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er spricht von einer politisch motivierten «Hexenjagd», mit der er aus dem Amt gedrängt werden solle.