Anklage: Ex-General Mladic schuldig am Völkermord von Srebrenica
Die Anklage hat im Berufungsverfahren die Schuld des serbischen Ex-Generals Ratko Mladic für den Völkermord von Srebrenica bekräftigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Berufungsverfahren wurde Ratko Mladic Schuld für den Srebrenica-Völkermord bekräftigt.
- «Mladic hatte die Befehlsgewalt», sagte Anklägerin Laurel Baig.
Im Berufungsverfahren gegen den serbischen Ex-General Ratko Mladic hat die Anklage die Schuld des Angeklagten für den Völkermord von Srebrenica bekräftigt. «Mladic hatte die Befehlsgewalt», sagte Anklägerin Laurel Baig am Mittwoch vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag.
In erster Instanz war der heute 77 Jahre alte Mladic wegen des Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil fechtete er nun in der letzten Instanz an.
Nach Auffassung der Anklage hatte Mladic gemeinsam mit anderen den Plan, einen «ethnisch reinen serbischen Staat» zu errichten. Die Mittel, dieses Ziel zu erreichen, waren nach Darstellung der Anklage Mord, Vertreibung und Völkermord der nicht-serbischen Bevölkerung. Die Anklage legte ebenfalls Berufung ein und will eine weitere Verurteilung für Völkermord auch in anderen Kommunen erreichen.
Verteidiger fordern Freispruch für Mladic
Seine Verteidiger fordern dagegen Freispruch. Mladic habe von dem Massenmord in Srebrenica nichts gewusst und auch nicht den Befehl dazu erteilt. Der Angeklagte, der auch als «Schlächter vom Balkan» bekannt ist, sollte am Nachmittag zum Ende des Prozesses das letzte Wort erhalten. Das endgültige Urteil wird nicht vor Ende des Jahres erwartet.
Mladic gilt als einer der Hauptschuldigen der Verbrechen im Bosnienkrieg (1992-1995) - dazu gehören die jahrelange Belagerung Sarajevos mit über 10 000 Toten und der Völkermord von Srebrenica. Unter seiner Führung hatten serbische Truppen 1995 die UN-Schutzzone Srebrenica überrannt und anschliessend mehr als 8000 bosnisch-muslimische Männer und Jungen ermordet.