U-Boot-Bauer Peter Madsen hat den Schuldspruch zum Mord an Kim Wall bereits akzeptiert. In den Berufungsprozess geht es rein um die Länge der Strafe.
Staatsanwalt Kristian Kirk spricht mit den Medien.
Staatsanwalt Kristian Kirk spricht mit den Medien. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Peter Madsen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt: In Dänemark zeitlich nicht begrenzt.
  • Im Berufungsprozess um die länge der Strafe fordern die Ankläger die selbe Strafe.
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Im Berufungsprozess gegen den wegen Mordes verurteilten dänischen U-Boot-Bauer Peter Madsen hat die Anklagebehörde erneut lebenslange Haft gefordert. Er sehe keinerlei Grund, Madsen eine mildere Strafe zu gewähren, sagte Staatsanwalt Kristian Kirk heute Mittwoch vor Gericht in Kopenhagen. Der 47-Jährige sei ein «zynischer, perverser und berechnender Sexualmörder». Madsens Verteidigerin Betina Hald Engmark forderte dagegen zwischen 14 und 16 Jahre Haft.

Madsen war im April wegen des Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte gegen die Höhe seiner Strafe Berufung eingelegt, jedoch nicht gegen die Verurteilung wegen Mordes.

Der 47-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im August 2017 die 30-jährige Wall in seinem selbst gebauten U-Boot ermordet, ihre Leiche zerstückelt und ins Meer geworfen. Vor Gericht hatte Madsen den Tod der Journalistin als Unfall dargestellt.

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