Eine deutsche Reinigungskraft wurde von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen, weil sie sich eine 10-minütige Kaffeepause gönnte und zuvor nicht ausstempelte.
Kaffeepause
Wenn Mitarbeiter sich während ihrer Pause nicht ausstempeln, riskieren sie eine Kündigung. - Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 10-minütige Kaffeepause ohne auszustempeln kostet eine Frau in Deutschland ihren Job.
  • Die Reinigungskraft zog ihren Arbeitgeber vor Gericht - jedoch ohne Erfolg.
  • Die Frau wird dafür kritisiert, dass sie die Pause abstritt und verschleiern wollte.
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Ein brisanter Fall des Arbeitsrechts sorgt derzeit in Deutschland für grossen Wirbel! Gleich mehrere deutsche Medien berichten über den Fall.
Die Vorgeschichte: Eine heute 64-jährige Reinigungskraft hatte am 8. Oktober 2021 um 7.20 Uhr ihre Arbeit begonnen. Um 11.05 Uhr machte sie Feierabend. Die Frau erfüllte damit offiziell genau die Arbeitszeit, die ihr vorgegeben wurde.

Das Problem: Gegen 8.30 Uhr traf sie sich mit einer weiteren Person für eine kurze Pause in einem nahegelegenen Kaffeehaus. Davon teilte sie ihrem Arbeitgeber aber nichts mit. In den Gerichtsunterlagen heisst es, sie soll sich dort «mindestens zehn Minuten» aufgehalten haben.

Haben Sie auch schon einmal eine Kaffeepause eingelegt, ohne auszustempeln?

Unglücklicherweise für die Frau, entdeckte ihr Chef sie bei der ungenehmigten Auszeit von seinem Auto aus. Später sprach er sie darauf an, worauf sie jedoch alles abstritt. Selbst nach wiederholter Nachfrage, beharrte sie auf ihre Version der Geschichte.

Erst als ihr Arbeitgeber behauptete, Beweisfotos zu haben, gestand sie schliesslich ihre Kaffeepause. Was folgte, war ihre fristlose Entlassung – nach acht Jahren in dem Betrieb.

Kündigung bleibt bestehen – Klägerin muss Gerichtskosten zahlen

Die zu 100 Prozent schwerbehinderte Frau wollte dies aber nicht auf sich sitzen lassen und zog ihren Arbeitgeber vor Gericht. Jedoch ohne Erfolg! Das Landesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) gab ihrem Arbeitgeber recht.

Eine fristlose Kündigung, so das Gericht, darf erfolgen, wenn ein Arbeitsbetrug vorliegt. Und das selbst, wenn es sich nur um ein einmaliges Vergehen handelt.

tchibo
Eine Kaffeepause kostet eine deutsche Arbeitnehmerin ihren Job (Symbolbild). - keystone

Das gelte auch, wenn eine Beschäftigte nur für etwa zehn Minuten Kaffee trinken geht und dafür nicht ausstempelt. Das Urteil hielt zudem fest, dass keine Abmahnung erfolgen müsse, wenn die Beschäftigte ihre Tat leugnet.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war offenbar das Verhalten der Frau. Sie hatte ihren Arbeitgeber schlicht angelogen. Die Kündigung bleibt deshalb bestehen, zudem muss die Klägerin die Gerichtskosten selbst bezahlen.

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