Ärger um türkischen Wahlkampfauftritt in Deutschland
Wenige Monate vor der Parlaments- und Präsidentschaftswahl in der Türkei hat ein Auftritt eines türkischen Politikers in Deutschland für Unmut gesorgt. Der türkische Botschafter wurde wegen des Vorfalls in das Aussenministerium in Berlin eingeladen.
«Aufritte eines türkischen Abgeordneten in Neuss dürfen sich nicht wiederholen. Hetze & Hassrede haben in Deutschland nichts verloren», schrieb das Auswärtige Amt dazu am Montagabend auf Twitter.
Man habe «unmissverständlich» daran erinnert, dass ausländische Wahlkampfveranstaltungen vorher genehmigt werden müssten. «Wenn sich türkische Vertreter*innen nicht an die Spielregeln halten, müssen wir Konsequenzen prüfen», hiess es.
Um welchen Auftritt es sich konkret handelte, teilte das Auswärtige Amt nicht mit. Der Abgeordnete der Regierungspartei AKP in der Türkei, Mustafa Acikgöz, hatte am Freitag ein Video auf Twitter veröffentlicht, in dem er die Anhänger seiner Partei in Deutschland auf die anstehenden Wahlen in der Türkei einschwört. Die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen finden regulär im Juni statt, sollen aber laut Präsidialamt auf Mai vorgezogen werden.
Der AKP-Abgeordnete forderte in dem Video etwa die «Vernichtung» von Anhängern der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und der sogenannten Gülen-Organisation. Man werde ihnen wie in der Türkei, auch in Deutschland kein Lebensrecht geben, sagte er dem Video zufolge. «Mit Gottes Erlaubnis werden wir sie, egal wo auf der Welt, aus den Löchern ziehen, in denen sie sich verkrochen haben, und vernichten», sagte er. Anhänger der PKK seien «gottlose Feinde» der Religion, die Gülen-Organisation wolle den muslimischen Glauben verändern und «christianisieren», so Acikgöz. Aus dem Publikum sind in dem Video zustimmende Rufe zu hören.
Die Polizei im nordrhein-westfälischen Rhein-Kreis Neuss teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit, es seien bislang vier Anzeigen alleine bei ihnen zu dem Auftritt des Politikers eingegangen.
Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker sind seit 2017 drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern verboten. Ausserhalb von Wahlkampfzeiten müssen zudem alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder zehn Tage vorher beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden. Mit der Regelung hatte die damalige Bundesregierung Konsequenzen aus dem Streit um Auftritte türkischer Politiker vor einem Verfassungsreferendum 2017 in der Türkei gezogen.
Der Sprecher des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, Ibrahim Kalin, hatte am Samstag vor Journalisten gesagt, dass die Türkei die Regelungen respektiere und sich an sie halte.