Bargeld-Debatte: Notenbank fordert gesetzliche Annahmepflicht
Die österreichische Nationalbank will Bargeld stärken und setzt sich für eine gesetzliche Annahmepflicht ein. Ziel ist die Wahrung der Zahlungsfreiheit.

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) macht sich für eine gesetzliche Annahmepflicht von Bargeld stark. OeNB-Direktor Eduard Schock betonte die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen.
Denn Einzelpersonen hätten kaum Chancen, ihren Wunsch nach Barzahlung durchzusetzen, wie «Die Presse» berichtet.
Wahlfreiheit in Gefahr
Obwohl 94 Prozent der österreichischen Bevölkerung Bargeld nutzen, stieg der Anteil der Geschäfte, die Bargeld ablehnen.
Und zwar von sechs Prozent im Jahr 2020 auf neun Prozent im Vorjahr.
Die Notenbank sieht darin eine Bedrohung für die Wahlfreiheit der Konsumenten.
Sicherung der Bargeldversorgung
Um die Bargeldversorgung zu gewährleisten, plant die OeNB, bis zu 120 Standorte mit Bankomaten auszustatten.
Diese Massnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Gemeindebund und den Banken, wie «Kosmo.at» berichtet.

Der Vorstoss der OeNB erfolgt auch vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des digitalen Euro. Für diesen ist eine Annahmepflicht vorgesehen, während es für Bargeld derzeit keine gibt.
Gleichstellung angestrebt
Die Notenbank strebt zudem eine Gleichstellung von digitalem Euro und Bargeld an. Diese Position wird auch von der Europäischen Zentralbank unterstützt, wie «Die Presse» meldet.
Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht zudem die Einrichtung einer nationalen Behörde vor, die sich mit dem Thema Bargeld auseinandersetzt.
Dies könnte die Umsetzung der Annahmepflicht unterstützen.
Verfassungsrechtliche Verankerung
Die FPÖ geht noch einen Schritt weiter und fordert eine verfassungsrechtliche Verankerung des Bargelds. Laut einer Meldung des österreichischen Parlaments soll sich die Bundesregierung für die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs einsetzen.

Trotz der Bemühungen um den Erhalt des Bargelds zeichnet sich eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen ab.
Ab Juli 2027 soll eine Grenze von 10'000 Euro (9500 Franken) für Barzahlungen im Geschäftsverkehr gelten, wie «risControl» berichtet.