Bei Airbus: Beschäftigungssicherung bis 2030
Airbus und IG Metall einigten sich darauf, dass Beschäftigte in der zivilen Flugzeugfertigung bis Ende 2030 vor betriebsbedingter Kündigung geschützt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis Ende 2030 sind die Beschäftigten bei Airbus vor Kündigungen geschützt.
- Dies betrifft Mitarbeiter der zivilen Flugzeugfertigung.
- Zudem sollen einzelne Standorte in Deutschland weiterentwickelt werden.
Die Beschäftigten in der zivilen Flugzeugfertigung bei Airbus sind bis Ende 2030 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Diese Vereinbarung ist Teil eines umfangreichen Paketes zur Beschäftigungs- und Standortsicherung.
Darauf haben sich Airbus und die IG Metall am Dienstagmorgen nach rund 18-stündigen Verhandlungen in Hamburg geeinigt.
Das Paket sieht auch den Erhalt und die Weiterentwicklung der einzelnen Standorte in Deutschland bis Ende 2030 vor. Vorangegangen waren rund zehnmonatige Auseinandersetzungen mit mehreren Warnstreikserien und insgesamt sieben Verhandlungsrunden.
Schaffung des neuen Tochterunternehmens «ASA»
Auch zu dem besonders umstrittenen Thema der von Airbus geplanten Abspaltung der Teilefertigung bei der Tochter Premium Aerotec in Augsburg und Varel haben sich Airbus und IG Metall auf einen Kompromiss geeinigt.
Danach soll eine Investorenlösung nur möglich sein, wenn die IG Metall zustimmt. Sollte kein Investor gefunden werden, würde die Teilefertigung bei Airbus verbleiben und spätestens 2025 in die geplante neue Tochter für die Montage von Flugzeugrümpfen und -strukturen übergeführt.
Die Schaffung des neuen Tochterunternehmens, intern «ASA» genannt, betrifft die Airbus-Werke Stade, Teile des Standorts Hamburg sowie die Airbus-Tochter Premium Aerotec (PAG) mit den Standorten Bremen und Nordenham. Der ursprüngliche Plan, auch drei der vier Augsburger PAG-Werke in diese neue Tochter aufzunehmen, wird nicht weiterverfolgt.