Ein Jugendlicher, den das Berliner Kammergericht als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) im Irak verurteilte, darf einem Urteil zufolge ausgewiesen werden.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Richter sehen weiterhin Gefahr für Bundesrepublik durch Jugendlichen.
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Von ihm gehe weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik aus, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag. Das Gericht gab damit der Berliner Ausländerbehörde Recht. (VG 13 K 41.19)

Im Juni 2021 hatte das Kammergericht den Jugendlichen wegen Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von insgesamt fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Vater wurde wegen Kriegsverbrechen, Mordes und Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht stellte fest, dass sich beide Angeklagten im Oktober 2014 in ihrer Heimatstadt Mossul dem IS angeschlossen und im Oktober desselben Jahres an einer öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangenen beteiligt hatten. Der Jugendliche bespuckte und beschimpfte ihn vor der Kamera. 2015 reiste er mit seiner Familie nach Deutschland ein. Alle Familienmitglieder wurden als Flüchtlinge anerkannt. Im Nachhinein stellten sich ihre Angaben im Asylverfahren als falsch heraus.

Das Kammergericht stellte in seinem Urteil zudem fest, dass der Jugendliche auch nach seiner Einreise nach Deutschland schwere Gewaltverbrechen begangen, Zeugen eingeschüchtert und die Videosequenz von der Hinrichtung weiter verbreitet hatte. Im kommenden Jahr endet seine Haftzeit.

Die Berliner Ausländerbehörde entschied, dass er ausgewiesen werden solle - zu Recht, wie die Richter am Verwaltungsgericht nun urteilten. Dass er zuletzt nicht radikalislamisch in Erscheinung getreten sei, mindere seine Gefährlichkeit nicht.

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