Berufung nach Pariser Terrorurteilen noch offen

Keystone-SDA
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Frankreich,

Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten hat ein Schwurgericht 20 Beteiligte und Unterstützer zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilten haben jetzt die Möglichkeit, in Berufung gehen.

Diese Gerichtsskizze zeigt den Hauptangeklagten Salah Abdeslam (M) während des Prozesses um die Pariser Terroranschläge vom November 2015.
Diese Gerichtsskizze zeigt den Hauptangeklagten Salah Abdeslam (M) während des Prozesses um die Pariser Terroranschläge vom November 2015. - Benoit Peyrucq/AFP/dpa

Dies war am Donnerstag noch nicht entschieden. Aus Zeitgründen hatte das Gericht am Mittwochabend nur Kernpunkte der 120-seitigen Urteilsbegründung vorgetragen. Beide Seiten - auch die Anklage - wollen die ausführliche Begründung nun gründlich lesen, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten Salah Abdeslam zu lebenslanger Haft. Der 32-jährige Franzose gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen. Damit erhielt er die höchste Strafe, die in Frankreich möglich ist. 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte der Anschlagsserie zu zwei Jahren bis lebenslanger Haft verurteilt. Gegen sechs Angeklagte erging das Urteil in Abwesenheit: Einer sitzt in der Türkei in Haft, fünf andere sollen in Syrien gestorben sein.

In dem Prozess war die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt worden. An jenem Abend hatten Extremisten in Paris binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal «Bataclan» an und verbreiteten Terror auch in Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fussball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft.

Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge später für sich. Die meisten Mitglieder des Terrorkommandos sprengten sich bei den Anschlägen selbst in die Luft. Einer wurde noch am Abend von der Polizei erschossen, weitere starben bei einem Polizeieinsatz wenige Tage später.

Obwohl die Angeklagten selber vor Gericht praktisch nichts zu den Drahtziehern der Anschlagsserie preisgaben, habe der Prozess schwere Versäumnisse der Geheim- und Sicherheitsdienste in Frankreich und Belgien offengelegt, analysierte die Zeitung «Le Figaro». Drohungen gegen den Konzertsaal «Bataclan» habe es seit 2009 gegeben, und die meisten Attentäter seien seit Jahren bekannt gewesen. Wegen schlechter Absprachen zwischen den Diensten hätten sie jedoch frei durch Europa reisen können.

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