Berufungsprozess gegen Kristina Hänel wegen Abtreibungswerbung

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Deutschland,

Vor dem Landgericht in Giessen (D) hat das Berufungsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen begonnen.

Die Giessener Ärztin Kristina Hänel sitzt vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal.
Die Giessener Ärztin Kristina Hänel sitzt vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Freitag hat der Berufungsprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel begonnen.
  • Sie informierte auf ihrer Homepage über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs.
  • Die Medizinerin wurde im Dezember vom Amtsgericht Giessen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Vor dem Landgericht im hessischen Giessen hat heute Freitag das Berufungsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen mutmasslicher illegaler Werbung für Abtreibungen begonnen. Die Medizinerin wurde im Dezember vom Amtsgericht Giessen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Gegen diese Entscheidung legte sie Rechtsmittel ein.

Das Gericht wertete das Verhalten der Ärztin als Verstoss gegen den Paragafen 219a des Strafgesetzbuchs, das Werbung für Abtreibungen in bestimmten Konstellationen unter Strafe stellt. Der Fall löste eine breite politische Debatte über eine mögliche Abschaffung aus.

Nach Angaben von Medizinern nutzen militante Abtreibungsgegner den Paragrafen immer wieder zur Einschüchterung von Frauenärzten. Vor dem Landgericht demonstrierten heute Freitag etwa 200 Unterstützer Hänels, darunter der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel.

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