Beschwerde gegen Auslieferung von Cum-Ex-Anwalt abgewiesen

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Bellinzona,

Deutsche Gerichte machen Beteiligten an Cum-Ex-Geschäften den Prozess. Ein deutscher Anwalt, der mitmischte, wehrt sich in der Schweiz gegen die Auslieferung. Er erlebt jetzt einen neuen Rückschlag.

hanno berger
Die Akte von Hanno Berger ist umfangreich. Foto: Boris Roessler/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Auslieferung einer der Schlüsselfiguren in den deutschen Prozessen um illegale Cum-Ex-Geschäfte rückt wahrscheinlich näher.

Der deutsche Anwalt Hanno Berger ist in der Schweiz erneut mit einer Beschwerde gegen seine Auslieferung nach Deutschland gescheitert.

Er ist unter anderem in Wiesbaden wegen Steuerhinterziehung angeklagt und sitzt seit Sommer in Auslieferungshaft. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies seine Beschwerde bereits am Montag zurück, wie es am Mittwoch bekanntgab. Berger kann noch vor das Bundesgericht der Schweiz ziehen. Sein Anwalt äusserte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Berger wird in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte gesucht. Dabei liessen sich Banken und Investoren mit Aktienverschiebungen nie gezahlte Milliardenbeträge von deutschen Steuerbehörden erstatten. Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells. Er lebte zuletzt in der Schweiz.

«Betrug zum Nachteil des Gemeinwesens»

Berger hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen wären. Das weist das Bundesstrafgericht in dem Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, zurück. Das schweizerische Bundesamt für Justiz habe die Sachverhalte aus dem Auslieferungsbegehren bei einer ersten Beurteilung zurecht als Betrugstatbestand gewertet, heisst es darin. «Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird», schreibt das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen.

«Zusammenfassend ist von einem qualifizierten Betrug zum Nachteil des Gemeinwesens auszugehen, wobei das Steuerrückerstattungsverfahren als "Instrument" des Betruges eingesetzt wurde», heisst es in dem Bescheid. «Nach dem Gesagten liegt eine auslieferungsfähige strafbare Handlung nach gemeinem Strafrecht vor.»

Dem Bundesstrafgericht zufolge wird Berger in Hessen vorgeworfen, zusammen mit anderen Angeklagten gut 113 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuerrückerstattungen erhalten zu haben. In Nordrhein-Westfalen lag die Summe demnach bei gut 278 Millionen Euro.

Berger war nach Auslieferungsgesuchen aus Deutschland am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenommen worden. Am 5. August hatte das Bundesstrafgericht seine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft zurückgewiesen. Daraufhin verfügte das Bundesamt für Justiz am 20. August seine Auslieferung. Auch dagegen reichte Berger Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.

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