Bewährungsstrafe für Familienvater
Nach dem Kohlenmonoxid-Tod von sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube in Deutschland ist der Vater zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Sechs Jugendliche starben in einer Gartenlaube an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
- Der Familienvater und Besitzer der Gartenlaube wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Zwei seiner eigenen Kinder starben beim Vorfall.
Nach dem Kohlenmonoxid-Tod von
sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube in Deutschland ist der Besitzer der
Laube zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.
Die Strafe werde zur Bewährung
ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner am Donnerstag vor dem
Landgericht Würzburg (Bayern). Der Angeklagte hatte im Technikraum seines
Gartenhäuschens einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume
zugelassen war. Zudem versagte eine selbst gebastelte Abgasleitung an dem Abend
im Januar ihren Dienst.
Die sechs Jugendlichen, darunter
zwei seiner Kinder, atmeten deshalb das geruchlose, tödliche Gas ein. Sie
starben Gutachtern zufolge innerhalb weniger Minuten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem
Angeklagten vor, Warnhinweise «in nicht nachvollziehbarer Weise missachtet zu
haben». Der Vater selbst fand die Toten am Tag nach der Geburtstagsparty für
seine Tochter, als er nach dem Rechten sehen wollte.
Der Staatsanwalt und ein Nebenklage-Anwalt
hatten eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die
Verteidigung wollte indes einen Schuldspruch ohne Strafe, da der Mann durch den
Verlust seiner Kinder schon gestraft genug sei.