Im Streit um den im Juli ausser Kraft gesetzten verschärften Bussgeldkatalog für Temposünder wird sich der Bundesrat am 6. November mit einem Kompromissvorschlag des saarländischen Verkehrsministeriums befassen.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Saarländischer Vorschlag sieht Fahrverbot ab 26 Stundenkilometern zu viel vor.
Ad

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats habe den Vorschlag am Mittwoch mit neun zu sieben Stimmen angenommen, teilte das saarländische Ministerium mit. Der Vorschlag sieht ein einmonatiges Fahrverbot bei einem Tempoverstoss ab 26 Stundenkilometern innerorts und 36 Stundenkilometern ausserorts vor.

Auf eine erweiterte «Warnschuss-Regelung» ab einer Überschreitung von 25 Stundenkilometern innerorts wird den Angaben zufolge verzichtet. Der ursprüngliche neue Bussgeldkatalog hatte ein einmonatiges Fahrverbot bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 Stundenkilometern innerorts beziehungsweise 26 Stundenkilometern ausserorts vorgesehen.

Gemäss der alten Strassenverkehrsordnung (StVO) lagen die Grenzen bei 31 Stundenkilometern innerorts und 41 Stundenkilometern ausserorts. Die neuen Bestimmungen waren Ende April in Kraft getreten, wegen eines Formfehlers bei der StVO-Novelle jedoch nicht rechtskräftig - sie wurden zurückgenommen.

Mit dem Kompromissvorschlag zu den Tempoverstössen soll Rechtssicherheit gegeben werden, heisst es im Antrag aus dem Saarland. Auf eine Sonderregelung für Strassen vor Schulen und Kindergärten oder bei Baustellen soll im Gegensatz zum vorherigen Kompromissvorschlag nun verzichtet werden. Im September hatten zwei Kompromissvorschläge im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Der neue Kompromissvorschlag der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) sieht vor, dass Geldbussen für Tempoverstösse «im Interesse der Verkehrssicherheit an das Niveau vieler europäischer Nachbarstaaten angenähert und nahezu verdoppelt» werden. Es gelte eine gesetzliche Höchstgrenze von 1000 Euro. Deutschland habe im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die geringsten Sanktionshöhen für Fehlverhalten im Strassenverkehr.

Mit einer «Innovationsklausel» sollen Behörden neue Regeln unbürokratisch vor Ort erproben können. Im Falle des Erfolgs könnten sie bundesrechtlich verankert werden. Die Innovationsklausel soll strukturiert werden, um einen Flickenteppich zu vermeiden.

Darüber hinaus sollen Strassenverkehrsbehörden temporäre Radwege leichter und rechtssicher anordnen können. Um Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verankern, wird empfohlen, das Strassenverkehrsgesetz (StVG) anzupassen sowie die StVO weiter zu überarbeiten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EuroUmweltBundesrat